Donnersbergkreis Entwarnung: Das Geflügel darf wieder in Freie

Enkenbach-Alsenborn. Die eingesperrten Hühner, Enten und Gänse dürfen wieder im Mist kratzen. Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Kaiserslautern zur Festlegung eines Beobachtungsgebiets im Landkreis Kaiserslautern wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Bad Dürkheim ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das hat gestern Gudrun Heß-Schmidt, Erste Kreisbeigeordnete und im Landkreis für das Veterinärwesen zuständig, mitgeteilt. Damit besteht auch keine Stallpflicht mehr für Geflügel in Neuhemsbach, Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Hochspeyer und Frankenstein. Geflügelhalter in den genannten Gemeinden waren seit dem 2. März – nach dem Auftreten eines Seuchenfalls in Carlsberg, Kreis Bad-Dürkheim – gezwungen, die Tiere im Stall zu halten. Unabhängig von der Aufhebung der Allgemeinverfügung besteht laut Kreisverwaltung weiterhin für alle Geflügelhalter, ihre Geflügelbestände dem Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de zu melden. |thea

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