Donnersbergkreis Eier an Hauswand und Schuh auf Nachbarn geworfen
«ROCKENHAUSEN.»„Aus Freundschaft wurde Bosheit“: Mit diesen Worten beschrieb der Angeklagte das sich wandelnde Verhältnis zu seinem älteren Nachbarn, das sich Ende Juli des vergangenen Jahres im westlichen Kreisteil zugespitzt und in mehreren Straftaten entladen hatte. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruches und Bedrohung ist der 36-Jährige nun vom Amtsgericht Rockenhausen verurteilt worden.
Alles begann friedlich. Als der Angeklagte Ende 2017 einzog, habe man sich zunächst gegenseitig geholfen, ein freund- und nachbarschaftliches Verhältnis gepflegt. Bis zu jenem Tag im Sommer 2018, als es zur ersten Auseinandersetzung zwischen ihm und seinem 58-jährigen Nachbarn kam – dem Ursprung aller folgenden Streitigkeiten. „Ich hatte mir unten im Durchgangsbereich beider Wohnungen einen Raum hergerichtet, um dort mit Freunden zu sitzen, Musik zu hören oder Konsole zu spielen. Damit die Kinder oben schlafen können“, führte der 36-Jährige aus. Auf einmal sei sein Nachbar ohne zu klopfen hereingekommen und habe ihm verboten, hier zu spielen, da es sich lediglich um einen Durchgang zur Waschküche handele. Später habe der 58-Jährige dann auch immer, wenn Musik gehört wurde, provokativ einen Presslufthammer angemacht. Ende Juli 2018 wurde die Lage rund um den Eingangs- und Hofbereich der beiden Wohnungen dann immer angespannter und eskalierte schließlich – insgesamt 15 Handlungen soll der 36-Jährige laut Anklage begangen haben. Dass er aus Wut Drohungen ausgesprochen, die Hauswand des Opfers mit Eiern beschmissen und einen Blumenkasten beschädigt hat, gestand der 36-Jährige ebenso reumütig ein wie die Tatsache, dass er einen Arbeitsschuh seines Stiefsohns nach dem Nachbarn geworfen und ihn damit verletzt hatte. Das schmächtige Opfer, das in der Verhandlung auch als Nebenkläger auftrat, erhob aber noch viel schwerere Vorwürfe gegen den Mann: „Er hat mich mit beiden Händen am Hals gewürgt, bis ich Atemnot bekam. Dann wollte er auf meinem Grundstück gerade mit einer Axt auf mich einschlagen, ehe unser Nachbar – mein Lebensretter, den der liebe Gott geschickt hat – den Schlag abfing.“ Später sprach der 58-Jährige, der sich nach eigener Aussage in psychotherapeutischer Behandlung befindet, von einer „Schlägertruppe aus Kaiserslautern“, die der Nachbar habe anrücken lassen, um ihn auszuspähen. Entsetzt schüttelt der Angeklagte während dieser Worte den Kopf. Er habe den 58-Jährigen weder gewürgt noch die Axt gegen ihn erhoben. Dass er das gefährliche Werkzeug in den Händen hatte, räumte er allerdings ein: „Ich habe die Axt aber nur an meine Brust gehalten. Jemanden schlagen damit, dass würde ich nie machen. Ich habe Kinder und eine Verlobte.“ Wichtigster Zeuge war der vom Opfer als „Lebensretter“ titulierte Nachbar: Dieser konnte die Aussagen des 58-Jährigen hinsichtlich des Würgegriffs und der Axt-Attacke nicht bestätigen. Er sei gerade vom Einkaufen gekommen und habe im Hof Geschrei wahrgenommen. Die Streithähne hätten sich „am Kragen“ gehabt, durch sein Einwirken habe er den Streit schlichten können. Auch weitere Anschuldigungen – etwas dass die gesamte Nachbarschaft in Angst und Schrecken vor dem 36-Jährigen lebe – konnte er nicht bestätigen. Von den 15 im Raum stehenden Handlungen sah das Gericht letztlich eine gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung als erwiesen an. Zugunsten des wegen mehreren kleineren Delikten vorbestraften Angeklagten wurde sein Schuldeingeständnis gewertet. Der Anwalt des Angeklagten, der in einem überlangen Plädoyer dem Opfer einseitig dramatisierende und falsche Aussagen vorwarf, forderte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Nicht zu vergessen sei auch, dass der 58-Jährige im Verlauf eines weiteren Streits gegen den Angeklagten Pfefferspray gesprüht hatte. Die Staatsanwältin plädierte auf zehn Monate. Das Gericht verurteilte den 36-Jährigen letztlich zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten – auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ferner haben sich die Beteiligten zivilrechtlich auf einen Vergleich geeinigt: Der Angeklagte muss dem Nachbarn 500 Euro Schmerzensgeld in monatlich kleineren Raten zahlen. Damit sind alle Ansprüche auf Schadensersatz abgegolten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und wie ist das Verhältnis zwischen den beiden Kontrahenten heute? Man gehe sich aus dem Weg. Zumindest herrscht wieder Ruhe – und der 36-Jährige habe ohnehin vor, die Nordpfalz in naher Zukunft wieder in Richtung seiner hessischen Heimat zu verlassen ...