Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Diese Mietkosten übernimmt der Kreis für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger

Briefkästen in einem Mietshaus (Symbolbild).
Briefkästen in einem Mietshaus (Symbolbild).

Der Kreisausschuss hat ein neues Unterkunftskonzept beschlossen. Es regelt, welche Mieten für Menschen mit Bürgergeld oder Sozialhilfe künftig als angemessen gelten.

In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses stand ein Tagesordnungspunkt mit einem sperrigen Titel auf der Agenda: „Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2025“. Verwaltungsdeutsch vom Feinsten. Was sich dahinter verbirgt, ist jedoch für viele Menschen von ganz konkreter Bedeutung.

Zunächst ganz grundlegend: Der Staat zahlt nicht nur Geld zum Lebensunterhalt, sondern übernimmt bei bestimmten Personengruppen auch die Kosten für die Wohnung. Das betrifft vor allem Empfänger von Bürgergeld sowie Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten. Allerdings übernimmt der Staat die Miete nicht unbegrenzt. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten der Unterkunft nur dann in voller Höhe bezahlt werden, wenn sie „angemessen“ sind. Gehobener Wohnstandard und zu große Wohnflächen werden nicht finanziert. Was angemessen ist, wird nicht bundesweit festgelegt, sondern hängt vom örtlichen Wohnungsmarkt ab.

Ein Kreisgebiet – zwei Vergleichsräume

Als kommunaler Träger ist der Kreis dafür zuständig, die Kosten der Unterkunft zu finanzieren. Damit die Entscheidungen rechtssicher getroffen werden können, braucht der Kreis ein sogenanntes Kosten-der-Unterkunft-Konzept, kurz KdU-Konzept genannt. Dieses legt fest, wie teuer eine Wohnung für eine bestimmte Haushaltsgröße maximal sein darf. Das bisher gültige Konzept war bis zum 31. Januar 2026 befristet. Deshalb musste ein neues erstellt werden. Dieses liegt nun vor und wurde bereits mit dem Jobcenter abgestimmt.

Eine wichtige Neuerung ist die Aufteilung des Kreisgebiets in zwei sogenannte Vergleichsräume. Zum Vergleichsraum „Ost“ gehören die Verbandsgemeinden Eisenberg, Göllheim und Kirchheimbolanden. Der Vergleichsraum „West“ umfasst die VGs Nordpfälzer Land und Winnweiler. Damit trägt der Kreis unterschiedlichen Mietniveaus innerhalb des Landkreises Rechnung.

Realistische Abbildung ist erwünscht

Ebenfalls neu ist die Datengrundlage. Während früher auch Bestandsmieten berücksichtigt wurden, fließen nun ausschließlich aktuelle Angebotsmieten in die Berechnung ein. Ziel ist es, realistisch abzubilden, zu welchen Preisen Wohnungen tatsächlich neu gemietet werden können. Aus der Analyse ergeben sich höhere Richtwerte für die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße und Vergleichsraum und liegt teilweise deutlich über den bisherigen Grenzen. Heizkosten werden weiterhin gesondert betrachtet und bis zu festgelegten Nichtprüfungsgrenzen übernommen.

Das neue Konzept gilt seit dem 1. Februar. Es greift nicht in bestehende Mietverhältnisse ein, verpflichtet niemanden zu einem Umzug und regelt auch nicht den Wohnungsmarkt. Es legt ausschließlich fest, bis zu welcher Höhe der Staat die Kosten für eine Wohnung übernimmt – und schafft damit Klarheit und Rechtssicherheit für Verwaltung, Gerichte und Betroffene.

Zahlen in Kürze

Der Donnersbergkreis legt neu fest, bis zu welcher Höhe er die Miete für Menschen mit Bürgergeld oder Sozialhilfe übernimmt. Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete, also Miete plus kalte Nebenkosten. Im Ostkreis (Eisenberg, Göllheim, Kirchheimbolanden) gelten Obergrenzen von 490 bis 1000 Euro für fünf Personen. Im Westkreis (Nordpfälzer Land, Winnweiler) reichen die Grenzen von 470 bis 880 Euro. Heizkosten werden zusätzlich bis zu festen Richtwerten übernommen – von 60 Euro für eine Person bis 130 Euro für fünf Personen.

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