Donnersbergkreis Diebesgut in Omas Gartenlaube gebunkert

„Es war verrückt. Aber das Zeug hat gut ausgesehen, schön geglänzt ...“: So wie sich andere – mangels Diamanten und Geld – für Glasperlen, Flitter und Tand begeistern können, scheint einem der beiden Angeklagten allein der Anblick der Beute Lohn genug gewesen zu sein. Die Männer – 34 und 41 Jahre alt – müssen sich wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Rockenhausen verantworten. Laut Anklage hat das Duo seinen damaligen Arbeitgeber um massenhaft Material und Werkzeug erleichtert, das die beiden aus der Firma schmuggelten. Das Diebesgut ist taxiert auf 56.009 Euro.

Als der Herr Papa einen Blick in Omas Gartenlaube warf, fehlte noch kein einziges Stück. Man habe das Zeug ja schon verhökern wollen, gab der 34-Jährige zu. Das sei aber gar nicht so einfach gewesen. Denn das Material brauche nicht jeder. Eigentlich kein Mensch, bis auf ein paar Fachbetriebe. „Keine Baumarkt-Ware“, präzisierte der Anwalt des 34-Jährigen. Die Spezial-Bohrer, die das Duo laut Anklageschrift am laufenden Band aus der Produktionsstätte heimlich ins Gartenhaus hat wandern lassen, seien nichts für die normale Hobby-Werkstatt. Man habe sich noch nicht so konkret Gedanken darüber gemacht, wie das Diebesgut gewinnbringend zu verkaufen sei. „Aber es hat gut ausgesehen und geglänzt“, wie der jüngere Angeklagte allen Ernstes sagte. Matter Glanz in schweren, sich ein halbes Jahr lang stetig füllenden Kisten, die im Gartenhäuschen der Großmutter des 34-Jährigen lagerten, haben den Ex-Arbeitskollegen indes nichts als Schwierigkeiten beschert. Statt des erhofften satten Verkaufserlöses gab’s gewaltige Einbußen. Statt Scheinen flatterten Kündigungen und später Ladungen von Polizei, Schreiben von Staatsanwaltschaft und Gericht ins Haus. Statt vor gefüllten Kisten fanden sich die beiden Männer vor einem Scherbenhaufen wieder. Derzeit findet die Angelegenheit vor Gericht ihr juristisches Nachspiel. Zivilrechtlich haben beide nicht allzu viel zu befürchten: Die Beute wanderte komplett zurück zum Eigentümer, wesentliche Folge- und Nebenschäden sind nicht geltend zu machen. Empfindlich trifft sie aber die strafrechtliche Würdigung ihres Tuns. Die wiederum ist für den jüngeren Angeklagten bereits erledigt: Im Verlauf des ersten Tags der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt – im Hinblick auf eine weit schwerere Verfehlung. Seine Taten fließen, vereinfacht gesagt, in eine bereits ergangene Verurteilung mit ein. Gericht und Staatsanwaltschaft erschien sozusagen Strafe genug, dass der Mann inzwischen rechtskräftig zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden ist. Diese – zur Bewährung ausgesetzte – Freiheitsstrafe hatte er sich durch Drogenhandel eingebrockt. Neu ist indes eine weitere Verurteilung: Am Tag vor dem Diebstahls-Prozess war der Mann zu sieben Monaten, wieder auf Bewährung, verdonnert worden. Diesmal wegen Urkundenfälschung. Ihm waren von Amts wegen regelmäßige Besuche bei der Suchtberatung auferlegt worden. Die hatte er einfach geschwänzt, stattdessen eine einmal erhaltene Teilnahmebescheinigung vervielfältigt, gefälscht und in der Folge immer schön eingereicht. Der 34-Jährige war auch diesmal geständig. Er schilderte, wie er als Mitarbeiter des Produktionsbetriebs in einem Ort im westlichen Donnersbergkreis einwandfreie Ware zu Ausschuss deklariert hatte. Dies war ihm, der mit Prüfung und Kontrolle der fertigen Produktion beauftragt war, nicht sonderlich schwer gefallen. Der Stapel dessen, was angeblich nicht zu verkaufen sei, wurde regelmäßig abgeräumt. In Pausen hätten er und sein Kollege die Teile nach draußen geschmuggelt und ihm Auto versteckt. Pfiffigerweise unter Golfbällen, die sich als Tarnung angeboten hätten. Golfbälle? Ja, die hätten sie auf einem Golfplatz eingesammelt, um sie wiederum an die Golfer zu verkaufen. Ein gutes halbes Jahr lang trieben die beiden ihr Spiel. Neben der angeblichen Fehlproduktion wanderten bald auch Werkzeuge unbemerkt vor die Firmenpforten. Schluss war zumindest für den 34-Jährigen, als er die Kündigung erhielt. Eigenen Angaben zufolge war er am Arbeitsplatz eingeschlafen. Es sei die Zeit gewesen, in der er die massivsten Drogenprobleme mit sich herumgetragen habe, tat der Mann kund. Ein gutes Vierteljahr später habe sein Vater die Ware entdeckt – und habe ihn umgehend dazu gebracht, den Chef zu informieren. Dazu habe er sich denn auch durchgerungen. „Ich habe gehofft, dass sich das ohne Anzeige regeln lässt“, sagte der 34-Jährige. Die Hoffnung aber trog. Der Mitangeklagte hat sich zunächst zu den Vorwürfen nicht geäußert. Klar wurde aber, dass die beiden wohl von klein auf gute Freunde waren – und sich heute spinnefeind sind. Die erhofften Verkaufserlöse hätten sie für ein Angelboot verwenden wollen, so der Jüngere. Die Angel-Leidenschaft hatten sie geteilt, ebenso für eine Weile den Arbeitgeber, wobei der 41-Jährige dem 34-Jährigen die Stelle besorgt habe. Nachdem die Tat ruchbar geworden war, ist der 41-Jährige gefeuert worden. Das Strafverfahren gegen ihn wird am Freitag, 6. Februar, 9 Uhr, fortgesetzt. Die Vorsitzende Richterin am Rockenhausener Schöffengericht will dazu weitere Zeugen hören.

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