Rockenhausen/Bolanden Brandstiftung in Schreinerei: Urteil fällt wohl am 25. August

Ein Raub der Flammen: Die Produktionshalle einer Schreinerei in Bolanden ist im Januar niedergebrannt.
Ein Raub der Flammen: Die Produktionshalle einer Schreinerei in Bolanden ist im Januar niedergebrannt.

Der Strafprozess um Brandstiftung in einer Schreiner in Bolanden verzögert sich. Wie sich bereits abgezeichnet hat, reichen die angesetzten drei Verhandlungstage nicht aus. Gut möglich aber, dass am Donnerstag, 25. August, ein Urteil verkündet wird.

Wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung muss sich zurzeit ein junger Mann vor dem Jugendschöffengericht in Rockenhausen verantworten. Der Beschuldigte war bereits 18 Jahre, als er – so zumindest die Überzeugung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern – im Januar in einer Schreinerei in Bolanden ein Feuer gelegt haben soll, bei dem ein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Ohnehin wird gegen Heranwachsende – als solche gelten junge Leute bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs – vor Jugendrichtern, dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht oder der Jugendkammer am Landgericht verhandelt, je nach Dimension der Tat.

Angesichts der ersten beiden Verhandlungstage deutet vieles darauf hin, dass der Beschuldigte – sollte es zu einer Verurteilung kommen – gemäß Jugendstrafrecht behandelt wird. Ausschlaggebend dafür ist nicht zuletzt die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe. Und die wird nun beim nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag, 4. August, zu Wort kommen. Einige weitere Formalien will das Gericht an diesem Tag klären. Dann ist noch vierter Verhandlungstag notwendig, weil ein Sachverständiger am 4. August nicht Bericht erstatten kann.

Sachverständiger muss Zeugenaussagen hören

Daher hat das Gericht einen weiteren Termin anberaumt. Am Donnerstag, 25. August (9 Uhr), kommen noch weitere Zeugen zu Wort, die ebenfalls nicht früher gehört werden können. Denn ihre Aussage muss auch der Sachverständige mit anhören können, wie der Vorsitzende Richter auf Anfrage der RHEINPFALZ zum weiteren Prozessverlauf hat Auskunft geben können.

Gut möglich sei, dass an jenem Tag auch schon ein Urteil verkündet werde, sagte der Vorsitzende. Ein für vergangene Woche anberaumter Verhandlungstag hatte kurzfristig abgesetzt werden müssen.

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