Kirchheimbolanden Beim Bauen soll Umweltschutz stärker ins Blickfeld rücken

Kies- und Schottergärten sollen in Kirchheimbolander Neubaugebieten nicht mehr zulässig sein.
Kies- und Schottergärten sollen in Kirchheimbolander Neubaugebieten nicht mehr zulässig sein.

Künftig sollen Bebauungspläne stärker Klimawandel und Hochwasserschutz berücksichtigen. Die Forderungen der Grünen dazu wurden zwar nicht vollständig übernommen. Ein en Teilerfolg bedeuten sie aber allemal.

Im dritten Anlauf haben die Stadtrats-Grünen es geschafft, in künftigen Bebauungsplänen Umwelt- und Hochwasserschutz noch etwas mehr Gewicht zu verleihen. Das klingt in Zeiten des Klimawandels zwar selbstverständlich, ja, banal. Dennoch hatte es im Rat durchaus auch Stimmen gegeben, die sich über das in Bebauungsplänen ohnehin bereits zu diesem Thema Festgelegte gegen weitere Reglementierung von Häuslebauern wandten. Sie argumentierten, diese seien schon aus eigenem Interesse zu vernünftigen Lösungen im Interesse der Umwelt bereit. Was, um ein Beispiel zu nennen, für die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen zutreffender denn je ist. Praktisch, um ein Gegenbeispiel anzuführen, mag jedoch auch die Anlage pflegearmer Schottergärten sein, Miniatur-Steinwüsten, die manch Neubaugebiet bereits reichlich grau aussehen lassen. Vernünftig für die Umwelt sind sie nicht.

Viel Kann, wenig Muss

Da der Stadtrat das Anliegen des Grünen-Antrags aber grundsätzlich gut hieß, sollte ein Kompromiss her. Ursprünglich hatten die Grünen weiterreichend beantragt, künftig die Text-Festsetzungen von Bebauungsplänen um ihre Vorschläge für mehr Klima- und Hochwasserschutz zu ergänzen. „Das war deutlich konkreter und verbindlicher, hat aber keine Mehrheit gefunden“, bedauert Fraktionssprecher Stephanus Sauer. Am Ende wurden es etwas schwammiger „Leitlinien“ oder, wie Stadtbürgermeister Marc Muchow formulierte, „Absichtserklärungen“ – mit manchem „Kann“ und nicht sehr viel „Muss“. Sauer wirkt dennoch nicht unzufrieden: Immerhin habe man nun „Richtlinien, die bei der Erstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind. Übrigens nicht nur für Wohn- , sondern auch für Industriegebiete.“ Man werde auf deren Einhaltung ein waches Auge haben. Und falls Punkte nicht berücksichtigt würden, vom Planer eine Begründung verlangen.

Maßnahmenkatalog abgenickt

Die Grünen selbst und am Ende noch eine kleine Arbeitsgruppe aus allen Ratsfraktionen hatten einzelne Punkte des Antrags überarbeitet. So konnte ihn jetzt der Stadtrats-Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr ohne weitere Diskussion einstimmig abnicken. Künftig wird dieser Maßnahmenkatalog bei der Beratung jedes Bebauungsplans herangezogen. Wobei Sauer nicht nur Neubauprojekte im Blick hat, sondern auch bestehende Gebiete, für die es bisher keine Bebauungspläne gab oder wo vorhandene überarbeitet werden müssen. Für den „Schlüssel 2“ auf der Haide, wo die Bauplätze verlot wurden, gelten diese Leitlinien zwar formal noch nicht. Schaden, meint Stephanus Sauer, könnte es aber keinesfalls, sie Häuslebauern als Denkanstoß an die Hand zu geben. Etwa, wenn es um Minderung von Hochwasserrisiko oder die optimale Nutzung regenerativer Energien geht.

Dächer für Photovoltaik ausrichten

Wobei in letzterem Punkt der ursprüngliche Grünen-Antrag am deutlichsten Federn lassen musste: Ihre Forderung, Flachdächer und flach geneigte Dächer zu mindestens 80 Prozent zu begrünen und für den Rest zum Beispiel Solarthermie- und Photovoltaikanlagen für zulässig zu erklären, schrumpfte zu einer Empfehlung. Alle Dächer aber sollten „möglichst“ so ausgerichtet werden, dass sie sich für die Installation solcher Anlagen eignen.

Schottergärten unzulässig

Wenig Änderungsbedarf gab es bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Garagen- und sonstige Zufahrten sollen demnach inklusive Unterbau so durchlässig angelegt werden, dass das Wasser dort versickern kann; prinzipiell wird Versickerung von Niederschlagswasser direkt auf dem Grundstück angestrebt. Notwendige Zufahrten, Zugänge und Stellplätze ausgenommen, sollen die Flächen zwischen Haus und Straße – schlicht gesagt: Vorgärten – dauerhafte „Vegetationsflächen“ mit vollständiger Bodenbedeckung werden. Nichts an Klarheit vermissen lässt in diesem Kontext ein Satz: „Kies- und Schottergärten sind nicht zulässig.“ Auch andere, nicht überbaubare Grundstücksflächen sollen ergrünen, für öffentliche Verkehrsflächen werden mehr einheimische Bäume als Schattenspender angeregt. Die Diskussion wurde noch um einen weiteren Vorschlag bereichert: Künftig soll für Baugebiete auch die Möglichkeit eines Nahwärmenetzes geprüft werden.

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