Kerzenheim Baugebiete: Ungleiche Regeln beschäftigen den Rat

Im Rat wird eine Ungleichbehandlung der Baugebiete diskutiert.
Im Rat wird eine Ungleichbehandlung der Baugebiete diskutiert.

Im Baugebiet Lochweg in Kerzenheim sollen die Vorgaben des Bebauungsplan eingehalten und keine weiteren Befreiungen erteilt werden. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Das hat Auswirkungen auf einen Bauherren, der gleich drei Ausnahmen beantragt hatte.

Zum einen wollte der Bauherr den Wert der möglichen überbaubaren Flächen, derzeit bereits mit dem Wert 0,4 der gesamten Baufläche im Bebauungsplan ausgewiesen, auf 0,43 ausgeweitet wissen. Außerdem hat er beantragt, die blickdichte Einzäunung deutlich höher zu bauen als die erlaubten maximalen zwei Meter. Diese beiden Ansinnen hat der Gemeinderat jeweils mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Gestattet wird dem Anlieger hingegen, den Grenzabstand für den Bau einer überdachten Terrasse zu unterschreiten, denn dafür konnte er sich das Einverständnis seiner Nachbarn sichern. Damit gab es aus Sicht des Gemeinderats hier keinen Grund, das Einverständnis zu verweigern.

Während für dieses Baugebiet die Zahl der überbaubaren Fläche 0,4 nicht überschreiten darf, hat der Gemeinderat für ein anderes älteres Baugebiet in einem vorausgehenden Beschluss jetzt diesen Wert auf 0,45 erhöht. Grund ist auch hier der Bauantrag eines Anwohners, der einen überdachten Wintergarten errichten will. Auch andere Bauherren in diesem zweiten Baugebiet sind bereits durch Ausnahmeregelungen über die eigentlich erlaubte Flächenzahl hinausgegangen, jeweils mit Ausnahmegenehmigungen der Gemeinde und der Baubehörden. Um hier künftig rechtssicher agieren zu können, wurde die Festlegung auf den Wert 0,45 des gesamten Grundstücks festgelegt. Der Rat hatte sich hier einstimmig festgelegt.

Die Zusammenhänge kritisierte Steffen Mohr (FWG). „Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass wir in einem Bereich der Gemeinde generell den Bauherren eine überbaubare Flächenzahl von 0,45 zugestehen, aber im Neubaugebiet Lochweg diese Zahl auf 0,4 begrenzen. Hier entsteht eine Ungleichbehandlung“, argumentierte Mohr. Das sahen andere Ratsmitglieder anders, denn gerade im Baugebiet Lochweg sei schon bei den Festlegungen im Bebauungsplan sehr großzügig agiert worden, hieß es unter anderem. Dem Vorschlag Mohrs, eine Gleichbehandlung in der gesamten Ortsgemeinde einzuführen, folgte der Rat nicht.

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