Donnersbergkreis Bürgerbegehren ist erneut das Ziel der BI

Die Bürgerinitiative (BI) Alternative Fusion möchte ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen, um die vom Land derzeit mit einem Gesetzesentwurf vorbereitete Fusion der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen wie bereits 2012 mit einem Bürgerentscheid zu stoppen. Das haben die anwesenden Mitglieder und Sympathisanten der BI bei einer Versammlung im voll besetzten Saal Rudolph in Niedermoschel beschlossen, teilen BI-Sprecher Manfred Schweitzer und Doris Hofmann mit.

Dass das Land auch nach der gescheiterten freiwilligen Fusion – in Alsenz-Obermoschel hatte es bei der Anzahl der Gemeinden statt der erforderlichen Mehrheit ein Patt gegeben (wir berichteten mehrfach) – am Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden festhält und dazu bereits einen Gesetzesentwurf herausgegeben hat, will die BI nicht hinnehmen. Für einen Rechtsbruch hält sie ferner, dass dieses Papier auf der Basis einer freiwilligen Fusion gestaltet ist, zudem seien die Bedingungen wesentlich schlechter als diejenigen, die bereits im Jahr 2012 ausgehandelt, aufgrund des Bürgerentscheids dann aber nicht zum Tragen gekommen waren. Stattdessen sei es das Ziel, mit Hilfe eines neuerlichen Bürgerbegehrens „die Entscheidung über die Fusion in die Hände derer zurückzulegen, in die sie auch gehört – in die Hände der Bürger, deren Zukunft davon abhängig ist“, so die BI-Sprecher. Schließlich räume Artikel 21 des Grundgesetzes Parteien lediglich ein Mitspracherecht bei der politischen Willensbildung des Volkes ein, nicht einen Alleinvertretungsanspruch. Bei der Frage, mit wem die VG Alsenz-Obermoschel „nach dem verständlichen Verzicht des zuvor stark interessierten möglichen Fusionspartners Meisenheim“ alternativ zu Rockenhausen fusionieren könnte, gelte es nun, den Fokus auf die VG Bad Kreuznach-Land zu richten: Diese habe trotz der Eingemeindung der vier Gemeinden Altenbamberg, Hallgarten, Hochstätten und Feilbingert nur eine Einwohnerzahl von knapp über dem geforderten Schwellenwert von 12.000. Bereits im Gesetz über die Gebietsänderung der VG Bad Münster am Stein–Ebernburg von Oktober 2016 heiße es: „Eine weitere Gebietsänderung der VG Bad Kreuznach zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten.“ Die BI-Sprecher sind der Auffassung, dass die VG Bad Kreuznach nur kreisübergreifend Zugewinn erzielen könnte. Zwar seien derzeit solche Lösungen vom Land nicht zugelassen, allerdings wäre eine Fusion mit der VG Bad Kreuznach nach Meinung der BI spätestens im Zuge einer Kreisreform machbar. In diesem Zusammenhang stellen Schweitzer und Hofmann die Frage, „warum das Gutachten zur Kreisreform, welches schon für Anfang 2018 angekündigt wurde, nicht der Bevölkerung zugänglich gemacht und veröffentlicht wird?“ Sie verwiesen darauf, dass bereits im Jahr 1969 unter anderem die nordpfälzischen Gemeinden Altenbamberg, Hallgarten Hochstätten und Feilbingert in den Landkreis Bad Kreuznach gewechselt seien, warum sollte so etwas nicht nochmals möglich sein. Ebenfalls einstimmig hat die Versammlung beschlossen, sich nach juristischem Beistand umzusehen, damit diejenigen Gemeinden, die gegen den Gesetzesentwurf des Landes vorgehen wollen, unterstützt werden können. Eingangs der Versammlung hatte Schweitzer dem vorherigen BI-Sprecher Frank Spies für sein „außerordentliches Engagement“ gedankt. Unter großem Applaus der Anwesenden betonte Schweitzer: „Das ist der Mann, der maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die VG Alsenz-Obermoschel nicht schon seit dem 1. Januar 2014 mit der VG Rockenhausen fusioniert ist.“

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