Unkenbach Auch fünftes Feuer auf Gehöft geht wohl auf Brandstiftung zurück

Nächtlicher Einsatz in Unkenbach: Wehrleute in der Nordpfalz haben dies seit Frühling schon fünfmal mitgemacht. Bei dem Brand in
Nächtlicher Einsatz in Unkenbach: Wehrleute in der Nordpfalz haben dies seit Frühling schon fünfmal mitgemacht. Bei dem Brand in der Nacht zum 23. April loderten die Flammen hoch aus einem Dach.

Auch Feuer Nummer fünf der Brandserie auf einem Bauerngehöft in Unkenbach geht wohl auf Brandstiftung zurück. Diese Vermutung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern stützt sich auf Erkenntnisse eines Brandsachverständigen.

Wie die Strafverfolgungsbehörde am Montag mitgeteilt hat, liegt jetzt ein vorläufiges Ergebnis des Gutachtens zur möglichen Ursache des fünften Feuers vor. In der Nacht auf Freitag, 3. September, war das letzte bis dato noch unbeschädigte Gebäude des landwirtschaftlichen Anwesens zerstört worden.

Auf Grundlage der Erkenntnisse eines Sachverständigen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Brandstiftung. „Selbstverständlich ist auch Gegenstand der Ermittlungen, ob ein Zusammenhang zu den vorangegangenen Bränden besteht und gegebenenfalls welcher“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Udo Gehring. Weitere Einzelheiten werde man zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht nennen.

Bereits Anklage wegen Brandstiftung erhoben

Die vier Brände, die im April und Mai auf dem Gehöft gewütet hatten, sind nach Lage der Dinge alle vorsätzlich gelegt worden. Wegen Brandstiftung in einem sowie schwerer Brandstiftung ebenfalls in einem Fall ist Ende August auch bereits Anklage gegen einen dringend Tatverdächtigen erhoben worden.

Diese Person ist schon seit einiger Zeit in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Von der Unterbringung hatte die Staatsanwaltschaft bereits Ende August berichtet. Grund für diese freiheitsentziehende Maßnahme war Wiederholungsgefahr. Eine solche hatte die Staatsanwaltschaft angenommen, ein Richter war der Argumentation gefolgt und hatte auf entsprechenden Antrag hin die Unterbringung angeordnet. Gegen eine zweite Person, die ins Visier der Ermittler geraten war, hatte sich der Verdacht nicht erhärtet.

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