Gauersheim
AfD-Plakat abgehängt: Klage gegen Bürgermeister abgewiesen
Reiner Schlesser hatte nicht zwingend mit diesem Urteil gerechnet, nimmt es aber sicher mit Freude zur Kenntnis: Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage der Alternative für Deutschland (AfD) gegen den Bürgermeister der Ortsgemeinde Gauersheim abgewiesen. Die AfD müsse zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Nachdem Reiner Schlesser am 22. Januar diesen Jahres ein Wahlplakat der AfD von einem Laternenmast in seiner Gemeinde abgehängt hatte, kam es bereits zu einem Eilverfahren. Schlesser gab den Vorfall zu, erklärte aber auch, das Plakat nicht beschädigt und Vertreter der Partei sofort informiert zu haben. Die AfD bestand aber auf eine so genannte Feststellungsklage, um zu klären, ob Schlessers Handeln rechtswidrig war. Diese Klage wurde nun abgewiesen. Das Verwaltungsgericht begründet das unter anderem damit, dass aus seiner Sicht keine Wiederholungsgefahr bestehe. Dazu habe es auch einen Austausch mit der Verbandsgemeinde gegeben, nochmals alle handelnden Personen dahingehend zu sensibilisieren, keine Wahlplakate unerlaubt abzuhängen. Zudem sei der Vorfall schon mit dem Eilverfahren im Februar beendet gewesen. Auf dieser Grundlage seien die Voraussetzung einer Feststellungsklage nicht mehr gegeben.
Auf RHEINPFALZ-Nachfrage erklärte Damian Lohr, AfD-Direktkandidat bei der kommenden Landtagswahl, dass die Partei gegen das Urteil in Berufung gehen werde. „Nach unserem Dafürhalten besteht ein berechtigtes Interesse, um sicherzustellen, dass derartige Vorfälle künftig nicht mehr passieren“, erklärte Lohr. Im Urteil pflichtet das Verwaltungsgericht der klagenden Partei zwar nochmals bei, dass es sich beim Entfernen des Plakats „um eine Fehlleistung gehandelt habe“, da die „Belange der wahlkampfführenden Gruppierungen“ nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Weitere Vorwürfe gegen Schlesser, welche die AfD in ihrer Klage benennt und die gezieltes Vorgehen des Bürgermeisters gegen die Partei belegen sollten, ließ das Gericht aber nicht gelten. Diese seien für „die vorliegende Sachentscheidung ohne Belang“, heißt es im Urteil.