Leichtathletik
Absage Donnersbergtrail und Wandermarathon: Das sagt das Forstamt zu den Gründen
Es ist ein herber Einschnitt für die Region: Mit dem Donnersbergtrail und dem Wandermarathon fallen 2026 gleich zwei etablierte Großveranstaltungen aus. Während die LG Donnersberg als veranstaltender Verein vor allem auf steigende Auflagen und Kosten verweist, macht das Forstamt deutlich: Die Gründe liegen tiefer – und haben mit Verantwortung im Wald zu tun.
Für Förster Martin Teuber von den Landesforsten in Kirchheimbolanden ist die Situation eindeutig. „Wir halten uns an die bestehenden Vorgaben und haben in den vergangenen Monaten viel Zeit investiert, um die Beteiligten entsprechend zu schulen“, erklärt er. Gerade bei Veranstaltungen im Wald gebe es klare rechtliche Anforderungen – insbesondere bei der sogenannten Verkehrssicherungspflicht.
Diese betreffe nicht nur Wege, sondern auch mögliche Gefahren durch Bäume, Äste oder Totholz entlang der Strecke. „Wir haben viele abgestorbene Bäume im Wald. Gleichzeitig gibt es aber auch Bereiche, etwa mit Eichen, die sich wieder erholen. Oben ist die Krone zwar tot, unten aber kommt der Baum wieder“, sagt Teuber. Eingriffe müssten daher sorgfältig abgewogen werden.
Aufwendige Kontrollen
Ein zentraler Punkt ist die Dimension der geplanten Veranstaltungen. „Wir sprechen hier von Strecken mit rund 120 Kilometern (2x60 km) Länge, die sicher gemacht werden müssten“, betont der Förster. Das bedeutet, dass jeder Abschnitt intensiv geprüft werden und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wie aufwendig solche Kontrollen sind, verdeutlicht ein Beispiel aus dem Alltag: „Allein die regelmäßige Überprüfung von rund 100 Sitzbänken im Wald nimmt etwa drei Wochen in Anspruch.“ Übertragen auf eine komplette Marathon- oder Trailstrecke werde schnell klar, welche Ressourcen nötig wären. Der Veranstalter würde sich verpflichten, für die Sicherheit zu sorgen und wäre in der Haftung.
Nach Angaben des Forstamts wurden auch Alternativen geprüft. So sei etwa der Stumpfwald als möglicher Austragungsort ins Gespräch gebracht worden. „Ein vom Forstamt unterschriebener Gestattungsvertrag lag dem Veranstalter vor, der ihn wegen der hohen Kosten der Auflage nicht unterzeichnen konnte“, sagt Teuber. Die LG Donnersberg wollte die hohen Kosten nicht tragen.
Wald ist nicht mehr nur Kulisse, sondern Faktor
Ein weiterer Aspekt betrifft den Eingriff in die Natur. Für die Absicherung der Strecken wären teils umfangreiche Maßnahmen notwendig gewesen. „In manchen Bereichen hätte man auch Bäume, die sich gerade wieder regeneriert haben, entfernen müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten“, erklärt der Förster. Dies sei aus forstlicher Sicht nicht immer vertretbar. Damit wird ein grundlegendes Spannungsfeld sichtbar: Einerseits soll der Wald für Freizeit und Veranstaltungen offenstehen, andererseits müssen Sicherheit und Naturschutz gewährleistet bleiben.
Auch auf gesetzlicher Ebene sieht das Forstamt Handlungsbedarf. Das geplante neue Bundeswaldgesetz hätte nach Einschätzung Teubers für mehr Rechtssicherheit sorgen können. „Mit dem Regierungswechsel wurde das Vorhaben jedoch zunächst verschoben“, sagt er. Für die Zukunft sieht er nur begrenzte Spielräume: „Im aktuellen Zustand wird es schwierig, solche Großveranstaltungen umzusetzen, was aus Sicht des Forstamts sehr schade ist – es sei denn, es kommt eine gesetzliche Regelung, die stärker auf Eigenverantwortung setzt.“
Die Diskussion um die abgesagten Veranstaltungen reicht damit weit über den Donnersberg hinaus. Sie berührt Grundfragen: Wie viel Risiko ist zumutbar? Wer trägt Verantwortung im öffentlichen Raum Wald? Und wie lassen sich ehrenamtliches Engagement, Naturschutz und rechtliche Sicherheit vereinbaren? Fest steht: Der Wald ist nicht mehr nur Kulisse für Veranstaltungen aller Art – er ist ein wichtiger Faktor aus ökologischer Sicht. Das muss berücksichtigt werden.