Bad Dürkheim/Grünstadt Welche Corona-Regeln noch in den Krankenhäusern gelten

Für Besucher gilt in den Krankenhäusern der Region weiter Maskenpflicht.
Für Besucher gilt in den Krankenhäusern der Region weiter Maskenpflicht.

Mit Beginn des neuen Monats ist die Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz außer Kraft getreten. Nahezu alle bisherigen Schutzmaßnahmen gegen das Virus sind damit aufgehoben. Das gilt auch für medizinische Einrichtungen wie das Kreiskrankenhaus Grünstadt und das Evangelische Krankenhaus in Bad Dürkheim.

In Grünstadt benötigen Patienten vor der Aufnahme nunmehr weder einen Impf- noch einen Testnachweis, wie das Kreiskrankenhaus auf seiner Internetseite mitteilt. Auch müssen Patienten keine Masken mehr tragen. Letzteres gilt indessen nicht für Besucher. Diese sind gemäß der Regelung des Landes zunächst weiterhin verpflichtet, in der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Die den Regelungen zugrundeliegende Landesverordnung sieht vor, dass die Maskenpflicht für Besucher bis zum 7. April bestehen bleibt. Einschränkungen bestehen darüber hinaus weiterhin bei Besuchen im Krankenhaus. Wie gehabt, darf ein Patient lediglich einen Besuch pro Tag empfangen, die Besuchszeit beträgt dabei maximal eine Stunde. Besuchszeiten sind laut Krankenhaus täglich zwischen 15 und 19 Uhr. Die gleichen Besuchszeiten gelten auf der Wochenstation, die Besuchsdauer liegt hier jedoch bei bis zu zwei Stunden. Unabhängig von den Besuchszeiten ist die Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden weiterhin möglich.

Tests nur bei Erkältungssymptomen

Auch Patientenbesuche am Evangelischen Krankenhaus Bad Dürkheim sind nun weniger aufwendig. Das Tragen einer FFP2-Maske ist aber auch hier weiter Pflicht. Die Besuchszeiten sind Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag von 11 bis 18 Uhr. „Ausnahmen – zum Beispiel auf der Palliativstation oder Intensivstation sowie in der Geriatrie – sind nach Zustimmung der Station oder des zuständigen Arztes möglich“, teilt die Sprecherin des Krankenhauses, Susanne Liebold, mit.

Stationäre Patienten sind nach ihren Angaben von der Maskenpflicht befreit. Corona-Tests werden bei ihnen nur noch bei Erkältungssymptomen gemacht. Auch Mitarbeitende sind bei der Arbeit von der Maskenpflicht befreit. „Allerdings empfehlen wir in sensiblen Bereichen wie der Intensiv- oder Palliativstation oder der Zentralen Notaufnahme das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“, teilt Liebold mit. Auch darüber hinaus tragen nach ihren Angaben viele Mitarbeiter zum Eigenschutz und zum Schutz der Patienten eine Maske. „So handhabt dies unter anderem das Team der Akutpsychosomatik. Ziel ist dort, eine kontinuierliche therapeutische Arbeit auch in größeren Gruppen ohne Infektionen zu gewährleisten“, so Liebold.

x