Bad Dürkheim Ungereimtheiten bei Honoraren

Eine relativ umfangreiche Tagesordnung erwartet die Mitglieder des Ellerstadter Gemeinderats heute Abend ab 19 Uhr vor dem Champions-League-Schlager. Für größere Debatten könnte etwa die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Gemeinde durch die Kreisverwaltung für den Zeitraum seit 2008 sorgen. Denn gibt es einige Ungereimtheiten.

Das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung hat im Oktober 2013 festgestellt, dass die Gemeinde Ellerstadt bei der Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses zu hohe Honorare in Form zu hoher Nebenkostenpauschalen gezahlt hat. So sei das Honorar für den Objektplaner laut Kreis um rund 13.000 Euro zu hoch ausgefallen, 5800 Euro zuviel habe der Architekt bei der Erweiterung und beim Umbau der evangelischen Kindertagesstätte kassiert, wie die Abteilung im Kreishaus nachgewiesen hat. Gerade bei Baumaßnahmen seien solche Resultate nicht unüblich, sagte auf Nachfrage deren Leiterin Gabriele Weber. Die nicht Ortsbürgermeister Helmut Rentz persönlich dafür verantwortlich machen will: „Das ist Sache der Verbandsgemeindeverwaltung.“ Gleich mehrere Fehler rechnet das Prüfungsamt vor: fehlende Kostenermittlung, fehlende Vergleichsangebote, ein fehlendes Bautagebuch und fehlende Vergabevermerke. Rentz wies die Verantwortlichkeit gestern von sich: „Das obliegt der Verbandsgemeinde.“ Er rechnet aber damit, dass rund 20.000 Euro nach einer gerichtlichen Entscheidung an die Gemeinde zurückfließen. Ganz abgesehen davon bestehen für das Rechnungsprüfungsamt erhebliche Zweifel, ob es als wirtschaftlich vertretbar angesehen werden kann, dass neben Ortsbürgermeister Rentz zwei Geschäftsbereiche für zwei ehrenamtliche Beigeordnete ausgewiesen sind. „Die Notwendigkeit der Geschäftsbereiche sollte überprüft werden“, sagen die Prüfer. Damit konfrontiert, äußerte Rentz, dass er daran vier Wochen vor der Kommunalwahl „natürlich nichts“ ändern werde. Rechtlich sei das möglich, auch wenn die Gemeinde nur 2310 Einwohner habe. Rentz bekommt pro Jahr eine Aufwandsetschädigung von 15.400 Euro. Für die Geschäftsbereiche fallen insgesamt nochmal 4600 Euro an. Als unzulässig bezeichnet das Rechnungsprüfungsamt zudem, dass Rentz das Bürgerhaus verschiedenen politischen Gruppierungen unentgeltlich zur Verfügung stelle. Damit würden sie mit öffentlichen Mitteln unterstützt, dies widerspreche den Gesetzen zur Parteienfinanzierung. Rentz kritisierte seinerseits, dass es den Freien Wählern – die offiziell keine Partei sind – auf dieser Gesetzesgrundlage möglich sei, das Haus unentgeltlich zu nutzen, CDU und SPD aber zahlen müssten. Er habe bereits an den Landrat appelliert, hier eine andere Lösung möglich zu machen. Welche Lösung sich für das Sängerheim in der Schubertstraße ergibt, soll ein Architektenwettbewerb zeigen. Das Gebäude ist aufgrund des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar. Nun wird erwogen, entweder an gleicher Stelle oder östlich des Bürgerhauses eine Fläche für das „Haus der Generationen“ zur Verfügung zu stellen. (als)

x