Weisenheim am Sand Obstmarkt-Gelände: Gemeinde muss auf Vorkaufsrecht verzichten

An das Gelände ist die Gemeinde nicht gekommen. Trotzdem muss sie viel Geld bezahlen.
An das Gelände ist die Gemeinde nicht gekommen. Trotzdem muss sie viel Geld bezahlen.

Rund 21.000 Euro kostet es die Gemeinde, dass sie eine etwa 1000 Quadratmeter große Fläche des Obstmarkt-Geländes kaufen wollte. Wie Bürgermeister Michael Bähr-Burkhardt (CDU) auf Anfrage mitteilte, hat der Besitzer des Obstmarkts dieses Gelände verkauft. Darüber hatte der Notar die Gemeinde informiert. Die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats hatte in nichtöffentlicher Sitzung dafür gestimmt, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben soll. Durch das Gelände hätte sich die Gemeinde innerörtlich weiterentwickeln können, so Bähr-Burkhardt. Eine Vorkaufsrechtssatzung gebe es für dieses Gebiet jedoch nicht.

Der Wunsch der Gemeinde stieß bei Verkäufer und Käufer des Geländes jedoch nicht auf Gegenliebe. Sie engagierten einen Rechtsanwalt, der bei der VG-Verwaltung und bei der Gemeinde darauf hinwies, dass die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht erfüllt seien. Auch habe er mit Regressforderungen seiner Mandanten gedroht.

Anwaltskosten muss Gemeinde zahlen

In nichtöffentlicher Sitzung habe die Mehrheit des Gemeinderats entschieden, dass die Forderung auf Ausübung des Vorkaufsrechts zurückgezogen wird, so Bähr-Burkhardt. Das habe zur Folge, dass die Gemeinde die Anwaltskosten von Verkäufer und Käufer des Grundstücks zahlen müsse. Das ist die stattliche Summe von rund 21.000 Euro. Da diese Ausgabe im Haushaltsplan der Gemeinde nicht vorgesehen ist, mussten die Ratsmitglieder darüber abstimmen. Die Ausgabe wurde bei drei Gegenstimmen beschlossen.

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