Bad Dürkheim Müll: Höhere Kosten wegen mehr Klimaschutz?

Im Ludwigshafener Müllheizkraftwerk werden Abfälle aus der Region verbrannt.
Im Ludwigshafener Müllheizkraftwerk werden Abfälle aus der Region verbrannt.

Wenn die Abfallverbrennung ab 2023 mit einem CO2-Preis belastet wird, dann würde das auch die Müllgebühren im Kreis Bad Dürkheim steigen lassen. Davon geht Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) aus.

Das Bundeskabinett hat Mitte Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach ab 2023 auch in Müllheizkraftwerken verbrannte Abfälle in den Emissionshandel einbezogen werden sollen. Betreiber müssten entsprechende Verschmutzungsrechte kaufen. In der EU ist die Ausweitung des Emissionshandels auf die Müllverbrennung erst 2026 geplant. Bürger des Landkreises Bad Dürkheim sind von den Plänen betroffen, weil der Kreis einer der Gesellschafter der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) ist und dort Abfälle verbrennen lässt. GML-Geschäftsführer Thomas Grommes warnt im RHEINPFALZ-Interview, dass sich der Verbrennungspreis pro Tonne durch die sogenannte CO2-Bepreisung allein im kommenden Jahr um 18 Prozent erhöhen würde. Sollte der CO2-Preis in der zweiten Stufe wie geplant weiter angehoben werden, würde der Verbrennungspreis pro Tonne laut dem GML-Geschäftsführer sogar um 34 Prozent steigen.

Doch welche Auswirkungen hätte das auf die Müllgebühren im Kreis? Gewisse Erhöhungen bei den Verbrennungsgebühren könne man zwar über Rücklagen abfangen, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) auf RHEINPFALZ-Nachfrage. „Aber bei solchen Preissteigerungen kämen wir um eine Erhöhung nicht umhin.“

„Keinerlei Lenkungswirkung“

Wie hoch eine mögliche Steigerung ausfallen würde, darauf wollte sich Ihlenfeld nicht festlegen. Es würde aber wohl nicht die gesamte Teuerung bei der Verbrennung auf die Gebühren umgelegt. Allerdings hätten die Mehrkosten eine andere Dimension als die, die durch die Abwicklung von Abholung und Transport von Abfällen durch den Kreis in Eigenregie ab Januar 2024 entstehen. Der Kreis rechnet hierfür mit Mehrkosten von 457.000 Euro im Jahr.

Grundsätzlich sehe er den Emissionshandel als ein marktwirtschaftliches Instrument, um den Klimaschutz voranzubringen, sagte Ihlenfeld. Allerdings gehe davon im Falle der Müllverbrennung keinerlei Lenkungswirkung aus. Zudem müssten Anstrengungen der Betreiber honoriert werden – etwa, wenn diese in zusätzliche Abscheideanlagen investierten oder Kunststoffe vor der Verbrennung aussortierten. Dies alles sei in dem Entwurf nicht berücksichtigt. Eine Ausweitung des Emissionshandels ab 2023 würde er wegen der zusätzlichen Belastung von Bürgern und Unternehmen „für fatal halten“, so Ihlenfeld.

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