Bad Dürkheim Kreis und Quer: Hoffmann: Die Stadt hat die Planungshoheit
Als Reaktion auf den im Seebacher Ortsbeirat von Ortsvorsteher Günter Eymael (FDP) geäußerten Appell an die Kreisverwaltung, keine Um- und Neubauten in der Rudolf-Bart-Siedlung zu genehmigen, wenn sie dem „Siedlungscharakter“ zuwiderlaufen (wir berichteten am Mittwoch), betont der für das Kreisbauamt zuständige Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann (CDU): Der Kreis prüfe, ob Bauvorhaben gesetzlich möglich sind. Den baulichen Charakter eines Stadtteils zu bestimmen und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, obliege aber allein der Gemeinde – also der Stadt Bad Dürkheim. Hierzu gäbe es die Instrumente der Veränderungssperre und des Bebauungsplans. Wenn kein gültiger Bebauungsplan existiere, sei dies ein Versäumnis der Gemeinde und nicht Sache des Kreises, dies zu korrigieren: „Dazu haben wir auch nicht das Recht. Das Kreisbauamt prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bau erfüllt sind. Wir dürfen uns nicht in die strukturelle Entwicklung einmischen“, wird Hoffmann in einer Mitteilung zitiert. Wenn die Stadt wolle, dass der „Siedlungscharakter“ erhalten bleibe, müsse ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Einen solchen gäbe es in der Rudolf-Bart-Siedlung nicht. In der Karl-Räder-Allee wiederum gäbe es einen gültigen Bebauungsplan, der allerdings keine Firsthöhe beinhalte. Wenn dort Gebäude entstanden seien, die dem Charakter der umliegenden Bebauung nicht entsprächen, liege das daran, dass die Stadt eine Veränderungssperre zu spät verhängt habe.