Kreis Bad Dürkheim Genesene bekommen Nachweis vom Gesundheitsamt

Kunststoffröhrchen mit Corona-Abstrichen nach einem PCR-Test in einem Labor.
Kunststoffröhrchen mit Corona-Abstrichen nach einem PCR-Test in einem Labor.

Das Gesundheitsamt der Dürkheimer Kreisverwaltung wird für alle Personen, die im Landkreis sowie der Stadt Neustadt mit Corona infiziert waren, einen entsprechenden Nachweis versenden. Der Versand soll nach Angaben der Kreisverwaltung automatisch erfolgen. „Wer bei uns im Gesundheitsamt als Corona-positiv registriert war oder ist, erhält einen entsprechenden Nachweis per Post“, sagt Silke Basenach, Leiterin des Gesundheitsamts. Alternativ kann die überstandene Corona-Infektionen mittels des Labor-Ergebnisses über den positiven PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden. Es kann also auch auf das Labor-Ergebnis zurückgegriffen werden, wenn dies aufbewahrt wurde. Auch Hausärzte können die Infektion bescheinigen.

Die Nachweise stellen die Personen mit überstandener Corona-Infektion gleich mit Personen mit komplettem Impfschutz. Sie sind dann von verschiedenen Beschränkungen ausgenommen. Dies gilt ab 28 Tagen nach dem positiven Labor-Ergebnis und wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, regelt das Gesetz, dass zusätzlich noch eine Impfung vorliegen muss, um die entsprechenden Erleichterungen zu erhalten – es reicht dann aber eine Impfdosis aus. In diesem Fall ist der Nachweis über die überstandene Infektion und der Impfnachweis wichtig, so das Gesundheitsamt.

x