Fragen & Antworten Corona-Regeln: Was sich ab Sonntag im Kreis ändert

Schüler im Landkreis Bad Dürkheim müssen an ihrem Platz ab Montag keine Maske mehr tragen.
Schüler im Landkreis Bad Dürkheim müssen an ihrem Platz ab Montag keine Maske mehr tragen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz als alleiniger Corona-Indikator hat ausgedient. Jetzt wird auch auf die Krankenhaus- und Intensivbettenbelegung geschaut. Daraus werden bis zu drei Warnstufen errechnet, die ab Sonntag das Leben in Rheinland-Pfalz regeln. In welche Warnstufe wird der Landkreis Bad Dürkheim eingeordnet und was folgt daraus?

Wie errechnet sich das neue Warnsystem?
Zusätzlich zur bekannten Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner werden ab Sonntag in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung auch der Sieben-Tage-Hospitalisierungswert und der Anteil der Intensivbetten berücksichtigt. Die 7-Tage-Inzidenz wird weiterhin auf Kreisebene angegeben, der Hospitalisierungswert (Anzahl an Personen, die mit Covid-19 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ins Krankenhaus mussten) wird auf Ebene eines Versorgungsgebiets berechnet. Das für den Landkreis Bad Dürkheim relevante Versorgungsgebiet „Rheinpfalz“ umfasst die Vorder- und Südpfalz. Der Indikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes. Dieser Wert wird also auf Ebene von ganz Rheinland-Pfalz angegeben.

Wie tritt eine neue Warnstufe in Kraft?
Eine neue Warnstufe tritt in Kraft, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zwei der drei Leitindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wurden. Die entsprechenden Werte der Leitindikatoren sollen auf der Homepage des Landesuntersuchungsamts (LUA) www. lua.rlp.de ab Sonntag, 12. September, veröffentlicht werden. Der Landkreis gibt davon ausgehend jeweils die aktuelle Warnstufe bekannt.

Welche Warnstufe hat der Landkreis Bad Dürkheim aktuell?
„Leider können wir die Zahlen beim Landesuntersuchungsamt erst ab Sonntag einsehen“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU). „Das Land hat uns versichert, dass momentan alle Gebietskörperschaften in Warnstufe 1 liegen. Somit gehen wir davon aus, dass auch im Landkreis Bad Dürkheim ab Sonntag die Regelungen nach Warnstufe 1 gelten.“

Nach der neuen Regel „2G plus“ dürften Getestete und Genesene überall rein. Für Getestete gibt es aber Beschränkungen. Was bedeutet das konkret in der Warnstufe 1 für Veranstaltungen?
Die bisherige Unterscheidung zwischen „kleinen“ Veranstaltungen (innen 350 Personen, außen 500 Personen) und „großen“ Veranstaltungen (bis 5000 Personen bei Inzidenz unter 35) entfällt. Es wird nur noch zwischen innen und außen unterschieden. Dafür gibt es jeweils zulässige Zuschaueranzahlen an nicht-immunisierten Personen. Im Innenbereich können bei der Warnstufe 1 bis zu 250 negativ Getestete teilnehmen. Geimpfte oder Genesene sind in beliebiger Anzahl zusätzlich zulässig. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Bei einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch die Einhaltung des sogenannten „Schachbretts“ gewahrt werden.

Und bei Veranstaltungen im Freien?
Bei festen Plätzen sind bis zu 1000 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. Ohne feste Plätze bis zu 500. Bei allen Veranstaltungen im Freien gibt es zur Zugangssteuerung eine Vorausbuchungspflicht. Außerdem hat der Veranstalter ein Hygienekonzept vorzuweisen.

Was gilt in der Gastronomie?
Im Innenbereich gilt für Nichtgeimpfte – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht.

Was ist mit dem Aufenthalt im öffentlichen Raum?
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal 25 Personen zulässig, wobei geimpfte Personen und genesene Personen ebenso wie Kinder bis elf Jahre nicht mitzählen.

Was gilt bei der Maskenpflicht?
Wenn bei Veranstaltungen oder im Innenbereich der Gastronomie die Anzahl der nicht-immunisierten Personen nicht mehr als 25 beträgt, entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. Die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei der Maskenpflicht ist ein medizinischer Standard Voraussetzung. Außerdem steuert die Corona-Warnampel die Maskenpflicht an Schulen. In der Warnstufe 1 müssen Schüler die Maske nur noch im Schulgebäude tragen, jedoch nicht am Platz und im Freien.

Müssen sich Kinder testen?
Ist eine Testpflicht vorgeschrieben, gilt diese nicht für Schüler, da sie weiterhin regelmäßig in der Schule getestet werden. Kinder bis einschließlich elf Jahre werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Sie brauchen also auch keinen Test.

Welche Regeln gelten beim Sport?
Beim Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport darf im Innen- und Außenbereich zu den genesenen oder geimpften Personen nur noch ein Kontingent von maximal 25 nicht-immunisierten Personen hinzukommen. Innen gilt die Testpflicht für Nichtimmunisierte.

Noch Fragen?

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz steht im Netz unter www.corona.rlp.de

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