Kreis Bad Dürkheim Corona-Maßnahmen: Was sich ab Sonntag im Kreis ändert

Leere Straßen: Im Kreis dürfen Menschen ab Sonntag zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens des Folgetages nur noch mit Begründung das
Leere Straßen: Im Kreis dürfen Menschen ab Sonntag zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens des Folgetages nur noch mit Begründung das Haus verlassen.

Im Kreis Bad Dürkheim greift die von Bund und Ländern vereinbarte Notbremse: Da der Sieben-Tage-Inzidenzwert am Freitag den dritten Tag in Folge über 100 lag, treten am Sonntag wieder schärfere Corona-Beschränkungen in Kraft – mit weitreichenden Folgen.

Von Alexander Sperk

Der Landkreis ist nach der Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit strengeren Regelungen zu erlassen. Diese tritt am Sonntag, 0 Uhr, in Kraft, wie die Kreisverwaltung mitteilt. „Leider sind auch bei uns die Infektionszahlen zuletzt stark angestiegen. Ich halte viel davon, jetzt konsequent zu handeln und dies auch flächendeckend zu tun“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU). Er befürworte ein bundesweit einheitliches Vorgehen. „Das erhöht die Akzeptanz bei den Menschen“, ist Ihlenfeld überzeugt. Jeder habe gehofft, dass sich das Infektionsgeschehen mit steigenden Temperaturen entspanne – das Gegenteil aber sei eingetreten, vor allem wegen Mutationen. „Wir haben eine gefährliche Situation“, warnt Ihlenfeld. Die Allgemeinverfügung entspricht den Vorgaben des Landes für eine Inzidenz über 100. Der Wert hatte am Freitag im Kreis laut Landesuntersuchungsamt bei 106,3 und damit am dritten Tag in Folge über der 100er-Grenze gelegen.

Aus für die Außengastronomie

Doch was hat das für Folgen? Die Außengastronomie muss ab Sonntag wieder schließen. Diese war im Kreis unter Auflagen wieder gestattet gewesen. Gäste mussten einen negativen Schnelltest vorweisen. Nur Abhol- und Bringdienste sind künftig weiterhin erlaubt. Das Hin und Her sei für die Gastronomen bedauerlich, zumal mit Luca-App und Schnelltests zuletzt Hoffnung auf eine stabile Öffnung aufgekommen sei, sagt Ihlenfeld.

Betroffen ist auch der Einzelhandel: Grundsätzlich müssen die meisten Geschäfte zwar schließen, dürfen aber Einkaufen auf Termin („Terminshopping“) anbieten. Wie der Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann (CDU) erklärte, dürfen unabhängig von der Größe eines Geschäfts allerdings nur jeweils eine Person beziehungsweise Angehörige eines Hausstandes mit einem Termin gleichzeitig in einen Laden. Doch es gibt Ausnahmen: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, dürfen regulär geöffnet bleiben.

Verschärft werden auch die Kontaktbeschränkungen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden.

Ab Sonntag, 18. April, 0 Uhr, gilt eine nächtliche Ausgangssperre. „Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetags grundsätzlich untersagt“, heißt es dazu in der Allgemeinverfügung. Menschen, die nicht im Kreis Bad Dürkheim wohnen, dürfen sich in dieser Zeit nicht dort aufhalten. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Als dieser gilt zum Beispiel: Ausübung des Berufs, medizinische Notfälle, Besuch des Lebenspartners oder kranker Angehöriger. Gassigehen mit dem Hund ist möglich, jedoch nicht mit mehreren Personen. Ihlenfeld, der grundsätzlich ein einheitliches Vorgehen befürwortet, sieht diesen Punkt kritisch: „Persönlich halte ich die Ausgangssperre für unverhältnismäßig.“

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, wie Kosmetik oder Tattoos, sind mit der neuen Allgemeinverfügung untersagt. Lediglich Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie Fußpflege, Physiotherapie oder das Friseurhandwerk, sind erlaubt.

Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Sport getrieben werden. Es gilt das Abstandsgebot. Training und Wettkampf in Mannschafts- und Kontaktsportarten sind untersagt. Die Allgemeinverfügung kann erst außer Kraft gesetzt werden, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter 100 liegt.

Am Freitag hatte das Gesundheitsamt 28 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet: darunter drei in Bad Dürkheim, drei in der Verbandsgemeinde Freinsheim und eine in der Verbandsgemeinde Wachenheim.

Im Netz

Allgemeinverfügung steht ab Samstag auf der Homepage des Kreises: www.kreis-bad-duerkheim.de

Kommentar: Keine Argumente

Für eine Ausgangssperre im Kreis gibt es kaum Argumente.

Umstrittene Wirkung, mangelnde Überprüfbarkeit, eventuell verfassungswidrig – es ist nicht so richtig viel, was für eine Ausgangssperre spricht. Dennoch kommt sie jetzt im Kreis Bad Dürkheim. Hier, auf dem Land, trägt eine solche Maßnahme zusätzlich noch absurde Züge. Der nächtliche Auflauf in Erpolzheim, Gönnheim oder Grethen ist überschaubar. Mit anderen Worten: Mit Menschenansammlungen um Mitternacht ist hier nicht zu rechnen. Bestraft werden können nun potenziell die, die jetzt, da es wärmer wird, abends noch eine einsame Runde an der frischen Luft drehen wollen. Ausgangssperren zeigen vor allem eines: Wie hilflos wir nach über einem Jahr Pandemie immer noch sind.

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