Bad Dürkheim/Neustadt Corona: Formular für Reiserückkehrer
Im Kreis handelt es sich nach RHEINPFALZ-Informationen um einen Reiserückkehrer. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab Samstag, 8. August, eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt. Schon jetzt gilt eine Quarantänepflicht – also die Isolation zu Hause – von 14 Tagen, wenn kein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.
Tests sind an verschiedenen Stellen möglich, für Rückkehrer aus Risikogebieten auch am „Zentrum für Reiserückkehrer“ in Neustadt. Landrat Ihlenfeld bittet alle Risiko-Rückkehrer, diese Pflicht ernst zu nehmen und sich beim Gesundheitsamt zu melden.
Für ein vereinfachtes Verfahren stellt das Gesundheitsamt unter www.kreis-bad-duerkheim.de auf der Startseite ein Formular zur Verfügung, das ausgefüllt an die E-Mail-Adresse reiserueckkehrer@kreis-bad-duerkheim.de gesendet werden sollte. Alternativ steht die Hotline 06322 961-7401 von Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr zur Verfügung.
Auch alle, die nicht aus einem Risikogebiet wieder nach Deutschland einreisen, bittet Landrat Ihlenfeld, umsichtig zu sein: „Wir sehen, dass deutschlandweit die Zahlen der Neuinfektionen steigen. Das ist nur zu einem kleinen Teil auf Reiserückkehrer zurückzuführen, viele stecken sich auch in Deutschland wieder mit dem Coronavirus an.“ Ihlenfeld betont, wie wichtig es sei, „dass wir weiter aufpassen, Abstände einhalten, uns nicht in großen Gruppen treffen, auf Hygiene achten und wo es nötig ist, die Maske tragen. Auch privat. Ich kann verstehen, dass es teilweise lästig ist, aber wir müssen weiter durchhalten, um uns gegenseitig zu schützen.“
Seit Ausbruch des Coronavirus sind nach aktuellem Stand von Freitagmittag im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Bad Dürkheim 458 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden; 333 im Landkreis und 125 in Neustadt. Im Kreis sind aktuell vier aktive Infektionen mit dem Coronavirus bekannt, 317 Personen sind genesen. In Neustadt sind 116 Personen wieder gesund und sieben aktive Infektionen bekannt. rhp/unn