Fragen & Antworten Corona-Auflagen: Was sich im Kreis ab Samstag alles ändert

Die Außengastronomie – wie hier am Römerplatz – darf unter Auflagen öffnen.
Die Außengastronomie – wie hier am Römerplatz – darf unter Auflagen öffnen.

Wenn am Samstag im Kreis Bad Dürkheim dank eines stabil unter 100 liegenden Sieben-Tage-Inzidenzwerts die Bundesnotbremse außer Kraft tritt, dann fallen damit die Ausgangssperre und das Verbot für die Außengastronomie. Außerdem dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen.

Warum tritt die Bundesnotbremse außer Kraft?
Die Sieben-Tages-Inzidenz (Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) lag am Donnerstag den fünften Werktag in Folge nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts unter 100. Deshalb kann am Samstag (dem übernächsten Tag) die Bundesnotbremse außer Kraft treten. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Im Landkreis Bad Dürkheim gilt ab Samstag dann die derzeit gültige 19. rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese war am 23. April in Kraft getreten und gilt bis zum 23. Mai. Sie hat aber wegen der seit 18. April wirksamen Bundesnotbremse im Landkreis bislang nicht gegolten.

Was bedeutet das für die Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen?
Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfällt wieder. Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen aufhalten, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitzählen. Das Gleiche gilt für private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnungen oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten.

Entfällt jetzt das Termin-Shopping?
Nein, in Geschäften wie Mode- oder Schuhläden bleibt es beim Termin-Shopping mit Kontaktdatenerfassung und der Maskenpflicht. Nur der negative Schnelltest ist nicht mehr nötig.

Entfällt auch die Testpflicht beim Friseur?
Ja, genauso wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen wie Fußpflege. Es besteht aber weiter Maskenpflicht. Auch nicht-medizinische nicht notwendige körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik, Tattoo) sind wieder erlaubt. Hier gilt allerdings Testpflicht, wenn aufgrund der Dienstleistung keine Maske getragen werden kann.

Sind die Selbsttests an Schulen wieder freiwillig?Nein, die Pflicht zum Selbsttest bleibt bestehen. Sie ist Inzidenz-unabhängig. Der Wechselunterricht bleibt bis zu den Pfingstferien.

Unter welchen Bedingungen ist Außengastronomie möglich?
Außengastronomie ist nur gestattet mit negativem Schnelltest und Kontaktdatenerfassung, etwa über die Luca-App. Nur unmittelbar am Platz darf die OP- oder FFP2-Maske abgenommen werden. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben geschlossen.

Was ist mit Sport?
Kontaktlose Trainingsstunden im Freien mit einem Trainer können in Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren stattfinden. Schwimmbäder müssen geschlossen bleiben.

Und Sport in geschlossenen Räumen?
Unter hohen Auflagen dürfen Fitness- und Tanzstudios wieder öffnen: Einlass erhalten nur Personen mit negativem Schnelltest. Es muss ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. Es gilt außerdem die Vorgabe: eine Person pro 40 Quadratmeter Fläche. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben.

Was darf noch öffnen?
Museen und Ausstellungen, Zoos, Tierparks und botanische Gärten. Vorbuchung (Terminbesuch), Kontaktdatenerfassung und das Maske-Tragen müssen beachtet werden.

Einwurf: Hoffnung

Es ist die Woche der guten Nachrichten im Landkreis Bad Dürkheim: Sinkende Infektionszahlen machen den Weg frei für Lockerungen und im Impfzentrum herrschte am Dienstag so viel Betrieb wie noch nie.

Das stimmt hoffnungsvoll, doch auch weiterhin werden der bange Blick auf die Infektionszahlen sowie der Ärger über zu viele Einschränkungen unser Leben bestimmen. So muss der Einzelhandel weiterhin mit Termin-Shopping kämpfen und in der Kultur wartet man sehnlichst auf mehr Freiheiten. Auch im Freizeit- und Sportbereich geht es nur stotternd voran. Ganz geschlossen ist noch der Tourismus. Wir sollten weiter achtsam sein und uns jetzt auf den Weg unter 50 machen. Dabei darf aber das Impftempo nicht nachlassen.

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