Bad Dürkheim Bürgerbegehren: Laut Stadt derzeit nicht zulässig

maler-ernst strassenschild_02

Nach Einschätzung der Stadtverwaltung ist das Bürgerbegehren von vier Dürkheimern, die die geplante Umbenennung dreier Straßen verhindern wollen, derzeit nicht zulässig. Die Gruppe um den Seebacher Ulrich Martin will deswegen nach eigenem Bekunden im Februar einen neuen Anlauf starten.

„Soll die Umbenennung der Karl-Räder-Allee, Maler-Ernst-Straße und Philipp-Fauth-Straße unterbleiben?“ – so lautet die Frage, mit der nach Willen der Gruppe ein Bürgerentscheid angestrebt werden sollte. Die Frage sei zwar für einen Bürgerentscheid geeignet, der Zeitpunkt allerdings nicht, so der Geschäftsführende Beamte der Stadt, Lars Pletscher. Nach der Gemeindeordnung gebe es zwei Möglichkeiten für ein Bürgerbegehren. Entweder könne eine Bürgerinitiative danach streben, einen gefassten Beschluss zurückzunehmen. Oder sie könne sich eines Themas initiativ annehmen. Beides ist nach der Rechtsauffassung der Verwaltung nicht der Fall. Derzeit existiert noch kein Beschluss, die drei Straßen umzubenennen, dieser müsse zunächst erfolgen.

Er könne die Argumentation der Stadt nachvollziehen, sagte Ulrich Martin auf Anfrage. Die Gruppe wolle nun die Bürgerversammlung im Januar und die Entscheidung des Stadtrats im Februar abwarten. Wenn die Straßenumbenennung so wie geplant entschieden wird, dann will die Gruppe mit der gleichen Frage noch einmal neu starten. Um einen Bürgerentscheid auszulösen, bräuchte sie zunächst mindestens 1220 Unterstützer.

x