Bad Dürkheim Ab 2023 keine Hundesteuermarken mehr

Hundesteuermarken verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.
Hundesteuermarken verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.

Die Stadt Bad Dürkheim will die Hundesteuermarke abschaffen. Das empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat. Betroffen von der Änderung sind die Halter etwa 1400 Hunden im Stadtgebiet.

Derzeit verschickt die Stadt Bad Dürkheim alle zwei Jahre neue Hundesteuermarken an jeden Hundehalter und für jeden Hund. Bei Abmeldung des Tiers fordert die Verwaltung die Marke zurück. Dies verursache einen hohen Aufwand, argumentiert die Verwaltung. Zudem gebe es für den Vorgang keine Möglichkeit der Digitalisierung. „Salopp gesagt: Die Hundemarke ist bei der Digitalisierung im Weg“, erläuterte Maik Sokolowski-Kühn, Leiter Finanzen, im Haupt- und Finanzausschuss.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre gesamten Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Der Prozess der Hundesteueranmeldung und -veranlagung biete sich an, um einen analogen Vorgang zu einem bürgerfreundlichen, digitalen Vorgang umzuwandeln, so die Verwaltung. Nach den Plänen soll der Halter seinen Hund von zu Hause per Smartphone oder PC an- und abmelden können. Die Daten werden ins Finanzsystem der Stadt übernommen und mit bereits erfassten Daten abgeglichen. Nach der Kontrolle soll der Vorgang automatisch in der E-Akte abgelegt werden.

Kein „Denunzierungseffekt“ mehr

Wie Sokolowski-Kühn weiter ausführte, sei auch ohne Hundesteuermarke eine Kontrolle, ob das Tier angemeldet ist, problemlos möglich. Das sei ebenfalls die Einschätzung des Ordnungsamts. Die Kontrolle könne jederzeit über die Personalien des Hundehalters erfolgen – auch auf digitalem Weg. Daher schafften immer mehr Kommunen die Hundesteuermarke ab. Allerdings, so räumte Sokolowski-Kühn ein, entfalle dadurch der „Denunzierungseffekt“, da nicht mehr ersichtlich sei, ob ein Hund denn nun angemeldet ist oder nicht. Daher soll die Entwicklung der Anmeldezahlen nach der Umstellung ausgewertet werden. Verstöße solle künftig stärker sanktioniert werden. Wer seinen Hund nicht anmelde, begehe eine Ordnungswidrigkeit, erläuterte Sokolowski-Kühn.

Ralf Lang (SPD) sagte, der Weg sei richtig. Dennoch befürchte er, dass mehr Stichproben durch das Ordnungsamt nötig sein werden. Aus der Sicht von Monika Maleri (Grüne) ist die Frage der Kontrollen aber unproblematisch, weil Hunde keine Freigänger sind. „Bei Pferden funktioniert es ja auch.“ Markus Wolf (CDU) hält die Pläne ebenfalls für sinnvoll. Allerdings wäre die Abschaffung der Marke der „erste Digitalisierungsprozess, der am Anfang nicht holpert“.

Stimmt der Stadtrat der dafür nötigen Änderung der Hundesteuersatzung zu, greift die Änderung ab dem kommenden Jahr. Die Höhe der Abgabe bleibt gleich. Derzeit sind es jährlich 90 Euro für den ersten und 144 Euro für den zweiten Hund. Für sogenannte „Gefährliche Hunde“ wird eine Steuer in Höhe von 720 Euro erhoben.

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