Bad Dürkheim Thermalbad: Kein Bürgerbegehren

Bereits seit Anfang des Jahres hat das Dürkheimer Thermalbad geschlossen. Das Thermalwasser ist nun im Warmaußenbecken des Salin
Bereits seit Anfang des Jahres hat das Dürkheimer Thermalbad geschlossen. Das Thermalwasser ist nun im Warmaußenbecken des Salinariums zu finden.

Verwaltungsgericht weist Klage von Christine Schleifer ab

Weil die Median-Klinik die Räumlichkeiten des Thermalbades der Stadt nicht mehr zur Verfügung stellen will, hat das Neustadter Verwaltungsgericht gestern die Klage von Christine Schleifer abgewiesen. Die ehemalige Betriebsratsvorsitzende der Bad-Betreiberin Staatsbad GmbH war vor Gericht gegangen, weil der Dürkheimer Stadtrat ihr angestrebtes Bürgerbegehren für den Weiterbetrieb des Bades abgelehnt hatte. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens habe sich inzwischen „überholt“, meinte das Gericht. „Wenn ich alles geglaubt hätte, aber nicht, dass ich dir jetzt gegenüber sitze“, sagte Schleifer kurz vor Beginn der Verhandlung zu Bürgermeister Christoph Glogger (SPD), der als Vertreter des Stadtrats erschienen war. Beide zeigten sich emotional berührt vom Aufeinandertreffen bei Gericht. Schleifer – als freie Kandidatin – und Glogger hatten sich neben Gerd Ester (CDU) im Bürgermeisterschaftswahlkampf um die Lutz-Nachfolge gegenübergestanden, waren sich aber durchaus sympathisch gewesen. Als vor gut einem Jahr in einer Stadtratssitzung das Aus des Dürkheimer Thermalbades beschlossen wurde, war die ehemalige Betriebsratsvorsitzende der Bad-Betreiberin Staatsbad aktiv geworden. Das Bad hätte eigentlich noch bis Ende dieses Jahres geöffnet bleiben sollen, der Rat sah die Wirtschaftlichkeit allerdings nicht mehr als gegeben an. Wollte kein Geld mehr in ein Bad stecken, das ohnehin Ende 2018 geschlossen werden sollte und während gerade eine 30 Millionen Euro teuere Therme geplant wird. Schleifer sammelte Unterschriften für ein Bürgerbegehren und wollte die Dürkheimer in dieser Frage abstimmen lassen. Zwar sammelte sie genügend davon, der Stadtrat erklärte aber ihr Begehren für unzulässig. Wogegen Schleifer schließlich klagte. Die Liegenschaften des Bades gehören weder der Staatsbad noch der Stadt. Und die Median-Klinik als Eigentümerin hatte in zwei Schreiben keine Bereitschaft gezeigt, das Bad weiterzubetreiben. Die Vorsitzende Richterin, Carmen Seiler-Dürr, stellte das schon zur Beginn der Verhandlung als zentrales Problem heraus. Als „Gefälligkeitsschreiben“ bezeichnete Schleifers Rechtsanwalt Axel Günther die Briefe der Median-Klinik. Sie hätte durch weitere Vermietungen an die Stadt „Interessensverflechtungen“. Mit Einsatz des Bürgermeisters sei es durchaus noch möglich, die Median-Klinik vom Weiterbetrieb zu überzeugen. Glogger wies die Vorwürfe, Gefälligkeitsschreiben in Auftrag gegeben zu haben, „in aller Form“ von sich. Er betonte, dass die Kliniken erst nach Klageeinreichung im Dezember um eine Stellungnahme gebeten worden seien. Er wisse, dass die Median-Klinik die Fläche bräuchte, um sich zu erweitern. Der ursprünglich bis Ende 2018 geplante Weiterbetrieb des Bades sei schon ein „Entgegenkommen“ von Median gewesen. Die Übernahme der Staatsbad durch die Stadt und das Verzögern der Auflösung um drei Jahre sei hauptsächlich wegen des Personals geschehen. Schleifer sagte, ohne den Betrieb eines Thermalbades sei die Stadt gerade ein „Bad Dürkheim ohne Bad“. Sie plädierte weiter für Bürgerbeteiligung: „Warum soll der Dürkheimer Bürger nicht mitentscheiden dürfen?“ Glogger sagte, „grundsätzlich“ sei ihm das Engagement Schleifers „sympathisch“. Es tue ihm „im Herzen weh“, ein Bürgerbegehren verhindern zu müssen. Schleifer habe aber beim Formulieren ihres Bürgerbegehrens „nicht alle Karten auf den Tisch gelegt“. Die Frage der Finanzierung wird von den Parteien unterschiedlich beurteilt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt werden. Schleifer hat sich weitere rechtliche Schritte offen gelassen. Sie mache ihre Entscheidung von der schriftlichen Begründung des Urteils abhängig. Sie sei von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts „sehr enttäuscht“, teilte sie nach Verkünden des Urteils mit. Südwest

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