Bad Dürkheim Kreis und quer: Luftgutachten: Stadt erfüllt Voraussetzung für Heilbad

. Das neue Gutachten des Deutschen Wetterdienstes über die Luftqualität Bad Dürkheims bestätigt der Kurstadt, dass ihre Luft die Kriterien für den Status Heilbad erfüllt – trotz einzelner Messwertüberschreitungen und trotz einer „deutlich erhöhten Stickstoffdioxid-Belastung im Kurgebiet“, wie es wörtlich in der Zusammenfassung des Gutachtens heißt. Verglichen mit anderen deutschen Kurorten ist Dürkheim bei der NO2-Belastung Schlusslicht. Die hiesige Luft ist dennoch besser als in anderen „normalen“ Städten, da für Kurorte besonders strenge Grenzwerte gelten. Über das Luftgutachten hat Bürgermeister Christoph Glogger gestern im Pressegespräch und im Stadtrat informiert. Er zeigte sich „hochzufrieden“ über das Ergebnis, nachdem das vorangegangene Luftgutachten 2003 der Stadt keine gute Luft attestierte und sie noch unter Bürgermeister Wolfgang Lutz eine Reihe von Luft verbessernden Maßnahmen ergreifen musste. Auch diesmal war die Stadt nicht sicher, die strengen Richtwerte erfüllen zu können. Alle zehn Jahre muss eine Kurstadt routinemäßig ein solches Gutachten vorlegen, um zwar nicht den Titel „Bad“, aber ihren Status „Heilbad“ bestätigen zu können – das „Bad“ ist Dürkheim ohnehin nicht zu nehmen. Die Überschreitungen bleiben aus Sicht des Deutschen Wetterdienstes, der das Gutachten im Auftrag der Stadt angefertigt und dafür ein Jahr lang an vier Stellen die Luft überprüft hat, jedoch für den Heilbad-Titel folgenlos; sie seien mit verursacht durch ungewöhnliche Wetterlagen. Insgesamt will Glogger jedoch das Thema Luftverschmutzung und Verkehr im Auge behalten. Weiterer Bericht folgt Der Jude Gilbert Kallenborn hat beim Amtsgericht erneut einen Eilantrag auf Unterlassung gegen den Herxheimer Bürgermeister Georg Welker (parteilos) gestellt. Begründet ist er in einer Aussage des 71-Jährigen in der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar. „Das Läuten der Glocke von Herxheim am Berg dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazi-Zeit“, lautet der Satz, durch den sich der Jude erneut persönlich beleidigt fühlt. Die Glocke trägt ein Hakenkreuz und die Inschrift „Alles fuers Vaterland – Adolf Hitler“. Richterin Silja Collet hat entschieden, den Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Neustadt zu verweisen, da es sich um eine Aussage handele, die der Bürgermeister in Ausübung seiner öffentlichen Aufgabe getroffen habe. Dagegen wiederum hat Kallenborn, der im Saarland lebt, Beschwerde beim Landgericht Frankenthal eingelegt, wie Amtsgerichtsdirektorin Susanna Braun gegenüber der RHEINPFALZ sagte. Kallenborn ist der Ansicht, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handele. Mit einer Entscheidung des Landgerichts rechnet Braun erst in den nächsten Wochen.

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