Bad Dürkheim Kommentar: Erster Schritt

Die Entscheidungen von Rat und Presbyterium sind demokratisch

legitimiert und juristisch geprüft. Unbehagen aber bleibt.

Die Mahntafel steht. Damit haben Orts- und Kirchengemeinde Herxheim am Berg einen Teil ihrer Ankündigung umgesetzt, mit der sie die umstrittene Entscheidung, die Glocke im Turm hängen zu lassen, begründet hatten. Die Tafel soll einen Beitrag leisten, dass die Verbrechen der Nazis nicht in Vergessenheit geraten. Dennoch: Die Vorstellung, dass in der Jakobskirche eine Glocke mit dem Namen Adolf Hitlers hängt, bereitet Unbehagen. Auch der Landeskirche. Die monströsen Untaten des Nazi-Regimes sind mit den Grundpfeilern des christlichen Glaubens schlichtweg unvereinbar. Allerdings hat der Herxheimer Gemeinderat entschieden, die Glocke im Turm zu lassen, und das Presbyterium hat den Entschluss mitgetragen. Solange es keine demokratisch legitimierte Mehrheit gibt, die eine andere Entscheidung trifft, muss man diesen Zustand akzeptieren. Zumal die Entscheidung und ihre Begründung mehrfach juristisch geprüft wurden. Der zweite Teil der Ankündigung des Gemeinderats und des Bürgermeisters, nämlich das aktive Wachhalten der Erinnerungen an die Gräueltaten des Nazi-Regimes und die Beschäftigung mit der damaligen Rolle der Kirche, ist der weitaus schwierigere. Auch daran müssen sich Rat, Bürgermeister und Kirchengemeinde messen lassen.

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