Kreis Bad Duerkheim Kita-Kosten: Kreis erstattet Kommunen weniger

Nur noch „besonders finanzschwache“ Gemeinden bekommen Unterstützung vom Kreis für bestimmte Kitakosten. Das hat der Kreis-Jugendhilfeausschuss am Dienstag entschieden – rückwirkend ab Januar 2016. Der Hintergrund: Die Ortsgemeinden müssen einen Anteil der Personalkosten von Kindertagesstätten freier Träger, wie etwa der Kirchen, zahlen. Finanzschwache Gemeinden hatten das Geld vom Kreis erstattet bekommen. Das hat immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden, den freien Trägern und dem Kreis geführt.

Die Gemeinden werden zukünftig noch weniger Chancen als bisher haben, Personalkosten an freie Träger von Kindertagesstätten vom Kreis ersetzt zu bekommen, so erläuterte Jugendamtsleiter Johannes Henrich die Auswirkungen. In den Richtlinien war bisher festgelegt, dass Gemeinden als finanzschwach gelten, wenn sie alle Möglichkeiten ausgenutzt haben und trotzdem noch ein Haushaltsdefizit haben. Nach Angaben von Henrich gibt es derzeit zu diesem Streitpunkt 45 offene Verfahren. Die Zahl ist deshalb so hoch, weil einige Gemeinden über mehrere Jahre geltend machten, dass sie finanzschwach sind. „Da sind Verfahren bis ins Jahr 2010 dabei“, so der Erste Kreisbeigeordnete Claus Potje (SPD). Zwei dieser Verfahren wurden in der vorletzten Woche in nichtöffentlicher Sitzung des Kreisrechtsausschusse behandelt. Eine Entscheidung steht laut Henrich noch aus. Künftig werden Gemeinden nur dann eine Erstattung ihres Personalkostenanteils bekommen, wenn sie „besonders“ finanzschwach sind. Außerdem wurden die Kriterien dafür, wann eine Gemeinde als „besonders finanzschwach“ gilt, verschärft. Von der Verschärfung der Richtlinien sind nach Angaben von Henrich vor allem mehrere Orte in den Verbandsgemeinden Freinsheim und Lambrecht betroffen. Sie werden trotz hoher Haushaltsdefizite ihren Anteil an den Personalkosten der Kindertagesstätten freier Träger zahlen müssen. Die Neuregelung tritt rückwirkend ab Januar 2016 in Kraft. Durch die rückwirkende Änderung werde ein Teil der 45 offenen Verfahren erledigt sein, so Potje. Eine formale Anpassung der Richtlinien über die Zuschüsse des Kreises zu Baukosten von Kindertagesstätten wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Theo Hoffmann (CDU) regte außerdem an, den Zuschuss, den der Kreis für Investitionen in Einrichtungen freier Träger zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gewährt, von derzeit 32,5 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen. Hoffmann verwies darauf, dass der Kreis 50 Prozent zahlt, wenn Kommunen in ihren eigenen Kindertagesstätten zusätzliche Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren einrichten. In vielen Orten sei es inzwischen so, dass freie Träger nur noch dann investieren, wenn die Gemeinde ihren Kostenanteil übernimmt. Das führe dazu, dass Gemeinden, die keine Möglichkeit haben in eigenen Kindertagesstätten zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, einen höheren Anteil zahlen müssen, als Gemeinden, die eigene Einrichtungen haben. Auf Vorschlag von Henrich soll abgewartet werden, wie die Verhandlungen des Landes mit Vertretern der freien Träger von Kindertagesstätten über die zukünftige Finanzierung der Einrichtungen ausgehen.

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