Bad Dürkheim Kaiserslauterer Straße: Stadt verzichtet auf Berufung

Das Ausweichen auf Gehwegen – wie hier in der Kaiserslauterer Straße – gestattet die Straßenverkehrsordnung nur in eng begrenzte
Das Ausweichen auf Gehwegen – wie hier in der Kaiserslauterer Straße – gestattet die Straßenverkehrsordnung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Die Stadt Bad Dürkheim wird gegen das Urteil des Neustadter Verwaltungsgerichts zur Kaiserslauterer Straße keine Berufung einlegen. Das teilte Fachbereichsleiterin Christine Schneider-Joseph mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Planungsbüro soll nun Vorschläge erarbeiten, wie die Situation gelöst werden kann. Das Gericht hatte am 20. Mai entschieden, dass die Stadt die Verkehrssituation in der Kaiserslauterer Straße zwischen Innenstadt und B 37 so regeln muss, dass Autofahrer bei Begegnungsverkehr nicht mehr gezwungen sind, den Bürgersteig zu nutzen. Offen ließen die Juristen um die Vorsitzende Richterin Carmen Seiler-Dürr, wie das geschehen soll. Allerdings mahnte das Gericht eine „zeitnahe“ Neuregelung an, die sicherstelle, dass die den Fußgängern gewidmeten Gehwege nicht durch den fließenden Verkehr in Anspruch genommen würden. Ein Anwohner hatte gegen die derzeitige Regelung und gegen entsprechende Bescheide der Stadt geklagt. Die Straßenverkehrsordnung kenne keine Ausnahmen für enge, historisch gewachsene Straßen vom Verbot für Fahrzeuge, Randstreifen und Bürgersteige mitbenutzen zu dürfen, führte das Gericht in der schriftlichen Urteilsbegründung aus. Als Ausnahmen seien lediglich das Überfahren eines Gehwegs, um in eine Einfahrt zu gelangen, oder dessen Mitnutzung zum Parken anerkannt. Außerdem könne ausnahmsweise in Notlagen ein kurzzeitiges Ausweichen auf einen Seitenstreifen gerechtfertigt sein, etwa um eine Kollision im Begegnungsverkehr zu vermeiden. Doch auch in diesem Fall dürften Gehwege nur „unter äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft und jedenfalls nicht zum Zweck des rascheren Vorankommens“ genutzt werden. Durch die derzeitige Regelung, wonach Auto- und Lastwagenfahrer im Begegnungsverkehr auf die Gehwege ausweichen dürfen, entstehe in der Kaiserslauterer Straße eine „auf den örtlichen Verhältnissen beruhende erhebliche qualifizierte Gefahrenlage (...), die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leib und Leben der Straßenverkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger, in einem erheblichen Maße übersteigt“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Die „erhebliche Gefahrenlage“ ergebe sich sowohl aus der Verkehrsdichte und der Streckenführung als auch aus dem Ausbauzustand der Straße. Büro beauftragt Wie Fachbereichsleiterin Schneider-Joseph sagte, werde das Bauamt das Darmstädter Büro R+T Verkehrsplanung mit der Überprüfung von Maßnahmen beauftragen, die in der Kaiserslauterer Straße Abhilfe entsprechend den Anforderungen des Urteils schaffen könnten. Dazu zählt auch eine mögliche Einbahnstraßenregelung für Kaiserslauterer Straße und Eichstraße. Mit Ergebnissen und Vorschlägen der Experten rechnet die Stadt in den nächsten zwei bis drei Monaten.

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