Bad Dürkheim Herxheim am Berg: Abstimmung über Hitler-Glocke ungültig

Hat ohne Antrag geheim abstimmen lassen: Georg Welker, Bürgermeister von Herxheim.
Hat ohne Antrag geheim abstimmen lassen: Georg Welker, Bürgermeister von Herxheim.

Wegen eines Formfehlers vor der Abstimmung - Wiederholung im März

«Herxheim am Berg.» Es ist ein Lapsus, der Herxheim am Berg erneut bundesweit in die Schlagzeilen bringen wird und der für erneuten Aufruhr im Ort sorgen könnte. In geheimer Abstimmung hat der 13-köpfige Gemeinderat am Montagabend für das Hängenlassen der umstrittenen Polizeiglocke im Turm der protestantischen Kirche St. Jakobus votiert. Jedes Ratsmitglied wurde namentlich aufgerufen, um seinen Wahlzettel mit dem jeweiligen Votum (Ja/Nein/Enthaltung) in eine Urne zu werfen. Schon im Vorfeld hatte Bürgermeister Georg Welker (parteilos) dieses Vorgehen angekündigt. Wie der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Gabel gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ bestätigte, habe sich der Rat zur Vorbereitung der Sitzung getroffen und den Vorgang so besprochen.

Kein Antrag auf geheime Abstimmung

Was schließlich in der von vielen Medien begleiteten Sitzung ignoriert worden ist, ist der Paragraf 40 der Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz. Dort steht, dass bei der Beschlussfassung offen abgestimmt wird, soweit nicht die Geschäftsordnung etwas anderes vorsieht oder der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder im Einzelfall etwas anderes beschließt. Einen Antrag, geheim abzustimmen, gab es aber aus keiner einzigen Fraktion. Und die Geschäftsordnung sah ebenfalls kein alternatives Vorgehen vor, wie Jörg Heidemann, Sprecher der Verbandsgemeinde Freinsheim, gestern auf Anfrage bestätigte. Stattdessen verkündete Welker kurz nach Beginn der Sitzung lediglich, dass geheim abgestimmt werde – ein formaler Fehler.

Welker räumt den Fehler ein

Wie Rolf Kley, Abteilungsleiter Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung, auf Nachfrage sagte, lasse sich seine Behörde in einem solchen Fall Protokoll und Niederschrift der jeweiligen Sitzung zusenden. Er selbst kenne den Vorgang bisher nicht. Sollte es zutreffen, dass es keinen Antrag auf eine geheime Abstimmung gegeben habe, dann sei „die Entscheidung zu beanstanden“. Herxheims erst im Januar ins Amt gekommener Bürgermeister Welker lavierte im Zuge der RHEINPFALZ-Recherche am gestrigen Tag nicht lange rum: „Ich muss gestehen, dass ich das verpasst habe“, gab er zu. Abgestimmt worden sei zu Beginn der Sitzung nur, ob Medien mit Bild und Ton zugelassen werden sollten oder nicht. Nachdem der Rat dies einstimmig abgelehnt hatte, habe er vergessen zu fragen, ob es einen Antrag auf geheime Abstimmung gebe.

Erneute Abstimmung am 12. März

Die Konsequenz dieses Versäumnisses nannte Welker sogleich selbst: „Am 12. März wird die Abstimmung wiederholt und dann geht es wieder mit zehn zu drei Stimmen für das Hängenlassen der Glocke aus“, prognostizierte er. Zumindest den Verwaltungsvorgang bestätigte VG-Sprecher Heidemann: „Formell muss jetzt die Ausübung des Beschlusses vom Montag ausgesetzt werden“, sagte er. Dann müsse erneut abgestimmt werden.

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