Bad Dürkheim Bad Dürkheim: Tornadoschäden beim Kreis melden

Tornadoschäden bei Bobenheim am Berg. Foto: Franck
Tornadoschäden bei Bobenheim am Berg.

Winzer und Landwirte, die einen Agrarantrag 2019 gestellt haben und von den Folgen des Tornados betroffen sind, sind aufgefordert, sich bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zu melden. Wie der Kreis mitteilt, soll diese Meldung innerhalb von einer Frist von 15 Tagen erfolgen. Und zwar „ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte oder der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist“, führt die Kreisverwaltung aus. Der Meldung seien „Nachweise über das Schadensereignis beizufügen, aus denen geschlossen werden kann, dass es sich um einen Fall höherer Gewalt beziehungsweise außergewöhnlicher Umstände handelt“. Mittels einer solchen Meldung können die Landwirte laut Kreisverwaltung verhindern, dass es zu „Kürzungen des Beihilfebetrags in den verschiedenen flächenbezogenen Fördermaßnahmen kommt“. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verweise hierbei auf die Regelung zu Fällen höherer Gewalt gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 640/2018 hin.

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