Bad Dürkheim Bad Dürkheim: Fünf "gefährliche" Hunde in der Stadt

Als rassengefährlich eingestuft: der Staffordshire-Bullterrier.
Als rassengefährlich eingestuft: der Staffordshire-Bullterrier.

Bad Dürkheim: Zwei Körperverletzungen nach Hundeattacken gab es in diesem Jahr bisher. Von 1274 Vierbeinern in der Stadt gelten nur fünf als „gefährlich“.

In Bad Dürkheim ist mal wieder vieles anders als im Rest der Republik: Während die Bevölkerung gewöhnlich gebannt auf Rassen wie Staffordshire Bullterrier blickt, gelten in der Kurstadt ein Bernersennenhund und eine Bearded-Collie-Mischung als „gefährliche Hunde“. Die Erklärung dafür liefert umgehend Barabara Hoffmann (Grüne), die diesen Bereich als Beigeordnete zu verwalten hat: Es habe Beißvorfälle gegeben, sagt sie auf RHEINPFALZ-Anfrage. Kurioserweise sei unter den fünf als „gefährliche Hunde“ eingestuften nur ein einziges Tier, das aufgrund seiner Gene als rassegefährlich gilt. Dabei handelt es sich um einen Staffordshire Bullterrier. Die übrigen vier Tiere gelten dagegen als verhaltensgefährlich, nachdem sie auf die eine oder andere Art auffällig geworden sind. Es sind ein Rottweiler und ein Schäferhundemischling sowie die beiden genannten Rassen, die eigentlich als friedfertige Familienhunde gelten.

In beiden Fällen keine "gefährlichen Hunde"

Aber: Im Verlauf des Jahres ist es nach Aussage Hoffmanns zweimal zu Körperverletzungen gekommen. Beim ersten Mal hätten zwei Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern im Wingert gestanden, als eine Joggerin vorbeigekommen sei. Einer der beiden Hunde habe die Läuferin derart angefallen, so dass diese gestürzt sei und sich dabei verletzt habe. Der zweite Fall habe sich so zugetragen, dass zwei Nachbarinnen im Garten miteinander erzählt hätten, ehe der Hund der einen auf das Gelände der anderen kam und den dort sitzenden Nachbarn in den Unterarm gebissen habe. Es war weder ein Pitbull noch ein American Staffordshire Terrier, der für den Vorfall verantwortlich war. Im Gegenteil: In beiden Fällen habe es sich um Exemplare gehandelt, die nach Landeshundegesetz (LHundG) nicht zu den „gefährlichen Hunden“ zählen. Dr. Dirk Schneeganß ist seit Jahren Tierarzt in Bad Dürkheim und kennt seine Patienten recht genau. „Die Problematik ist nicht am unteren Ende, sondern am oberen Ende der Leine“, ist er überzeugt. Eine Rassedisposition gebe es nicht. Heißt: Kein Hund kann von Geburt an als gefährlich gelten. Einschränkend fügt er hinzu, dass es Rassen wie den belgischen Schäferhund gebe, der sich durch eine etwas niedrigere Reizschwelle charakterisieren lasse. Trotzdem sagt Schneeganß, dass es unter den Haltern solcher, als gefährlich eingestufter, Hunde zwei Sorten gebe. Die eine Sorte beschreibt er als „unfähig“ einen Hund dominant zu führen, von der anderen sagt er, dass sie die Tiere absichtlich zur Aggressivität erziehe.

720 Euro pro Jahr für einen "Gefährlichen Hund"

Anfang September waren nach Angaben der Beigeordneten in Bad Dürkheim 1274 Hunde gemeldet. Die Halter, die einen als gefährlich definierten Vierbeiner ihr Eigen nennen, werden seit Erhöhung der Steuer im Februar 2018 in Bad Dürkheim pro Jahr mit 720 Euro (90 Euro der nicht gefährliche Hund) zur Kasse gebeten. Die fünf Dürkheimer Besitzer gefährlicher Hunde müssen verschiedene Kriterien erfüllen, um sie überhaupt halten zu dürfen. Zur Gefahrenabwehr will die Ordnungsbehörde in der Kurstadt einen Nachweis darüber, dass ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes besteht. Dazu gehört etwa, dass der Besitzer des Hundes belegt, den Hund schon vor Inkrafttreten des Landeshundegesetzes besessen zu haben. Die Besitzer sind gehalten, eine Prüfungsurkunde der Landestierärztekammer vorzulegen und sie müssen nachweisen, dass sie nicht straffällig geworden oder süchtig sind. Überdies dürfen sie nicht psychisch krank sein. Weitere Auflagen bestehen im Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden mit bis zu 500.000 Euro absichert. Die Hunde müssen jeweils angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Verstöße könnten mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, so Hoffmann. So strickt geregelt der Umgang mit den gefährlichen Hunden geregelt ist, so schwierig erweist sich manchmal das Tagesgeschäft mit „normalen“ Hunden und deren Hinterlassenschaften. In Wachenheim kam es zuletzt öfter zu Diskussionen über dieses Thema. In unregelmäßigen Abständen komme es zu Beschwerden über Hundekot und Gebell, sagt Hoffmann. Zur Ahndung von Hinterlassenschaften führten Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes Kontrollen im Stadtgebiet zu unterschiedlichen Zeiten durch. Das Nichtentfernen von Hundekot werde mit einem Verwarnungsgeld gewürdigt. Hierzu müsse der „Verursacher“ allerdings in flagranti ertappt werden.

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