Bad Dürkheim Bad Dürkheim: Bis zu 200 Tonnen Abfall werden jährlich illegal abgeladen

Wer ungefährliche Abfälle illegal ablagert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei gefährlichen Stoffen droht sogar Gefängnis.
Wer ungefährliche Abfälle illegal ablagert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei gefährlichen Stoffen droht sogar Gefängnis.

Autoreifen, Plastikflaschen, asbesthaltiges Baumaterial: 100 bis 200 Tonnen Müll werden im Kreis jährlich illegal abgeladen. Hinzu kommen etwa 40 Altfahrzeuge, die abgemeldet und irgendwo rechtswidrig auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Dabei ist illegale Müllentsorgung kein Kavaliersdelikt: Wer erwischt wird, dem drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Bei der illegalen Entsorgung gefährlicher Abfälle handelt es sich sogar um eine Straftat, auf die bis zu fünf Jahre Gefängnis stehen.

„Wir haben fast täglich mit illegalen Abfallablagerungen zu tun. Die Meldungen kommen in der Regel von aufmerksamen Bürgern, Landwirten oder Winzern, Bauhöfen oder Ordnungsämtern von Kommunen“, heißt es aus der Unteren Abfallbehörde des Kreises, die sich um die Verfolgung illegaler Abfallentsorgung kümmert. Klassiker sind Altreifen, Sperrmüll, Bauschutt sowie Säcke mit Restmüll. Aber nicht selten finden sich auch asbesthaltige Baustoffe, Farben und Lacken in der freien Natur wieder. „Teilweise werden auch Kühlschränke oder Waschmaschinen illegal entsorgt. Dabei könnte man die Geräte doch auch kostenlos abgeben“, wundert sich Bernd Lache, Technischer Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Kreises.

Ganze Ladung asbesthaltiger Platten entsorgt

Gut in Erinnerung ist Lache noch ein Fall, bei dem auf einem Wirtschaftsweg bei Gönnheim eine ganze Ladung asbesthaltiger Platten illegal deponiert wurde. „So etwas ist eine große Gefährdung für die Umwelt und die Gesundheit der Leute, die an einer solchen Stelle vorbeikommen“, sagt Lache. Geht es um die illegale Ablagerung gefährlicher Abfälle, zu denen Asbest oder auch Altöl gehören, schaltet die Untere Abfallbehörde die Kriminalpolizei ein, da möglicherweise der Straftatbestand „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ erfüllt ist. Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder ein Bußgeld vor.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Die illegale Entsorgung von Stoffen, die nicht gefährlich sind, ist dagegen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die Höhe der Strafe ist im Wesentlichen von der Art und der Menge der entsorgten Abfälle abhängig. Gibt es keine Anhaltspunkte oder Zeugenaussagen, sei der Verursacher aber nur schwer festzustellen, räumt die Untere Abfallbehörde ein. Wirtschaftswege gehören neben Parkplätzen zu den bevorzugten Stellen, an denen illegal Abfall abgeladen wird. Der Wald wird ebenfalls häufig als Müllkippe missbraucht. Doch auch in der Nähe des Friedelsheimer Wertstoffhofs finden sich oft Flaschen oder Keksverpackungen im Straßengraben – entsorgt von Auto- oder Lkw-Fahrern, die dort auf Abfertigung warten.

Zeugen sollen Ordnungsamt informieren

Wenn Bürger in der Landschaft illegale Ablagerungen entdeckten, sollten sie sich am besten an das Ordnungsamt ihrer Stadt oder Verbandsgemeinde wenden. Dieses setzt sich dann mit dem Kreis in Verbindung. In der Regel werden die Abfälle dann vom Bauhof der Kommune abgeholt und letztlich vom Kreis entsorgt. Positiv habe sich die Einführung des Dosenpfands ausgewirkt, berichtet AWB-Werkleiter Klaus Pabst: „Das Stadtbild hat sich dadurch deutlich verbessert.“ Positiv sieht der Werkleiter auch die Dreck-weg-Tage, die in vielen Kommunen meist im Frühjahr stattfinden. 40 bis 50 Tonnen Müll sammeln die Freiwilligen pro Jahr kreisweit an solchen Tagen, schätzt Pabst. „Nicht nur die Vermüllung wird beseitigt. Außerdem schärft es das Umweltbewusstsein, wenn man den Dreck von anderen Leuten wegräumt.“

Am Rand von Straßen oder Wirtschaftswegen werden häufig Abfälle abgeladen.
Am Rand von Straßen oder Wirtschaftswegen werden häufig Abfälle abgeladen.
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