Rheinland-Pfalz Zur Sache: Risiko-Minimierung

Rauchverbot : In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald ganzjährig untersagt. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen, Scherben oder Folien können wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen. Offene Feuer im Wald sind außerhalb der vom Forstamt genehmigten Stellen verboten. Verstöße gegen die Waldbrandschutzbestimmungen können in Rheinland-Pfalz mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Nach dem Strafgesetzbuch ist Brandstiftung allgemein strafbar. Versicherungsfragen : Wer einen Waldbrand verursacht, sollte unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben. Die übernimmt je nach Einzelfall den Schaden. In der Haftpflicht ist aber vorsätzliches Handeln ausgeschlossen und somit nicht versichert. Schadenshöhe : Im Durchschnitt gibt es in Deutschland jährlich rund 1000 Waldbrände, der Schaden liegt pro Jahr bei etwa 1,4 Millionen Euro.

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