Rheinland-Pfalz Wirbel um Landauer Lebenshilfe-Vorstand

Die Lebenshilfe Landau-Südliche Weinstraße betreibt unter anderem Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, einen Inklusionskind
Die Lebenshilfe Landau-Südliche Weinstraße betreibt unter anderem Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, einen Inklusionskindergarten sowie einen Betreuungsverein. Die Südpfalzwerkstatt der Lebenshilfe bietet an drei Standorten rund 830 behinderten Menschen eine berufliche Perspektive.

In der Lebenshilfe Landau-Südliche Weinstraße rumort es: Heiner Dahl war Geschäftsführer mehrerer Einrichtungen des Vereins. Im Sommer wurde er entlassen. Nun hat Lebenshilfe-Vorsitzender Georg Rothöhler den Vorwurf der Untreue erhoben. Dahl bezeichnet das als „glatte Lüge“. Er klagt vor dem Landgericht Landau. Derweil hat die Mitgliederversammlung des Vereins einen neuen Vorstand gewählt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Im Juni hatte die Lebenshilfe mitgeteilt – sie ist beispielsweise Trägerin der Südpfalzwerkstatt, in der vor allem Menschen mit Behinderung arbeiten –, Gremien der Institution hätten Dahl (58) gekündigt. Eine Begründung gab es zunächst nicht. Gerüchte kamen auf, der Auslöser für die Entlassung sei ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Landau, in dem das Arbeitsverhältnis von Rothöhlers Sohn mit der Offene Hilfe GmbH mit einem Vergleich beendet worden war. Die Gesellschaft für ambulante Dienste ist eine Einrichtung der Lebenshilfe. Deren Geschäftsführer war zum Zeitpunkt der Kündigung Dahl. Rothöhler (76), der in den auf wenige Personen beschränkten Aufsichtsgremien der drei Gesellschaften vertreten war, hatte betont, dass der Rauswurf des Geschäftsführers nichts mit seinem, Rothöhlers, Sohn zu tun habe. Dahl wollte sich damals nicht dazu äußern, sein Anwalt habe abgeraten.

Dahl: „Glatte Lüge“

Vergangene Woche hatten sich neue Entwicklungen aufgetan: Dahl hat Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Das hat das Landgericht Landau auf Anfrage bestätigt, das bei solchen Dienstverhältnissen zuständig ist. Rothöhler erklärte gegenüber der RHEINPFALZ, eine Kontrolle eines Wirtschaftsprüfers habe den Fall ins Rollen gebracht, dessentwegen Dahl nach 18 Jahren als Geschäftsführer gekündigt worden ist. Rothöhler sprach von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Dienstwagens, wollte sich aber nicht näher äußern. Eine Anwältin sei aber beauftragt, gegen Dahl Strafantrag wegen Untreue zu erstatten. Dahl sagte dazu auf Nachfrage der RHEINPFALZ, bei den Vorwürfen handele es sich um eine „glatte Lüge“. Rothöhler solle ihm endlich persönlich präzisieren, was er ihm, Dahl, vorwerfe, „damit ich die Sache klarstellen kann“. Am Montagabend war die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe. Rothöhler hatte Stunden zuvor mitgeteilt, die Sitzung sei, wie schon bisher alle Mitgliederversammlungen, nicht-öffentlich. „Die Anwesenheit von Gästen ohne spezielle Einladung und auch der Presse wird nicht zugelassen.“

Wahlergebnis für Rothöhler

Auf Anfrage vom Vormittag teilte die Lebenshilfe am Dienstag in einer Presseerklärung mit, 58 stimmberechtigte Mitglieder hätten den zehnköpfigen Vorstand für weitere vier Jahre gewählt. Der geschäftsführende Vorstand – das sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister – sei auf Antrag in geheimen Wahlen bestimmt worden. Rothöhler sei als Kandidat für den Vorsitz vorgeschlagen worden, der Wahl habe er sich gestellt. Er habe jedoch darauf hingewiesen, dass er „das Ehrenamt nicht über die gesamte Amtszeit ausfüllen will“, heißt es in der Mitteilung. Die Mitgliederversammlung habe daraufhin „mit deutlicher Mehrheit“ Rothöhler erneut zum Vorsitzenden gewählt. Nach Informationen der RHEINPFALZ soll das Wahlergebnis für Rothöhler, der seit 32 Jahren im Amt ist, wie folgt gelautet haben: Auf den 76-Jährigen sollen 35 Ja- und 19 Nein-Stimmen entfallen sein. Es soll vier Enthaltungen gegeben haben. Rothöhler teilte am Dienstag mit, dass er aus terminlichen Gründen nicht in der Lage sei, aktuell auf eine Reihe von Fragen der RHEINPFALZ zu antworten. Darunter war unter anderem auch die Frage nach den Abstimmungsergebnissen.

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