Rheinland-Pfalz Welker: Aussage missverständlich

«Bad Dürkheim.»Die Äußerungen über die NS-Zeit vor laufender Kamera haben auch für den neu gewählten Bürgermeister von Herxheim am Berg (Kreis Bad Dürkheim), Georg Welker (parteilos), ein Nachspiel. Gestern versprach er in einem Eilverfahren vor dem Bad Dürkheimer Amtsgericht, seine umstrittene Aussage aus dem ARD-Magazin „Kontraste“ zu den Opfern der Nazis nicht mehr zu wiederholen.

Dazu gedrängt hat ihn ein 63-jähriger Kläger aus dem Saarland, der jüdischen Glaubens ist und einen Unterlassungsantrag gestellt hatte. Georg Welker hatte in der „Kontraste“-Sendung, die am 18. Januar ausgestrahlt worden war, gesagt, dass er im Klang der umstrittenen Hitlerglocke die Stimmen der Opfer des Nationalsozialismus höre. „Das waren auch deutsche Bürger, nicht nur die jüdischen“, so Welker damals. Der Mann aus dem Saarland sieht sich durch diese Aussage als Nachkomme jüdischer Opfer schwer getroffen. Den Juden werde durch diese Aussage abgesprochen, zwischen 1933 und 1945 deutsche Bürger gewesen zu sein. Welker sagte gestern vor dem Amtsgericht: „Ich gebe zu, dass die Äußerung missverständlich sein kann, wenn man sie isoliert betrachtet.“ Er werde das in dieser isolierten Form nie mehr sagen, so Welker, der damit eine Entscheidung des Gerichts über die Unterlassung überflüssig machte. Bis 14. Februar will das Gericht klären, ob Welker die Gerichtskosten und die Auslagen des Klägers zu tragen hat. Reagiert hatte auf die Aussage Welkers in der Fernsehsendung auch der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster. Er warf Welker vor, die Opfer zu verhöhnen. Der Bürgermeister erklärte gestern, dass sich seine Aussage auf die Zeit bezogen habe, als er in Herxheim noch Pfarrer gewesen sei. Die letzten jüdischen Mitbürger in Herxheim habe es um 1890 gegeben. Er habe im Ort früher viele Menschen beerdigt, die unter dem Nationalsozialismus gelitten hätten. Ungehalten reagierte gestern mitunter der Kläger, der Welker Rassismus und Antisemitismus vorwarf. Dieser habe mit einer Glocke, die ein Hakenkreuz trage, die Bürgermeisterwahl gewonnen, indem er geworben habe, sie hängen und wieder läuten zu lassen. Immer wieder musste die Vorsitzende Richterin den Kläger ermahnen, sich zu mäßigen. „Es geht heute nicht darum, ob die Glocke abgehängt wird oder nicht“, sagte sie mit Blick auf die laufende Debatte. Daraufhin sagte der 63-Jährige: „Ich klage hier auch gegen ein Kartell des Schweigens.“ Nach der Verhandlung äußerte sich Welker auch zum aktuellen Stand in der Glockendiskussion. Am 26. Februar werde nach Vorstellung des Gutachtens der Glockensachverständigen Birgit Müller (Meckenheim) der Gemeinderat entscheiden. Seine Stimme sei dann eine von insgesamt 13 innerhalb des Gremiums.

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