Rheinland-Pfalz Von Blitzer-Urteil unbeeindruckt

Fünf davon gibt es in der Pfalz: Anhänger-Blitzer der Polizei.
Fünf davon gibt es in der Pfalz: Anhänger-Blitzer der Polizei.

«Mainz.» Oberste Richter haben am Dienstag in Saarbrücken ein Urteil veröffentlicht, das die Ergebnisse eines bestimmten Blitzer-Modells verwirft – und die Saar-Behörden auch an ihren übrigen Geräten zweifeln lässt. Das Mainzer Innenministerium hat nun erstmals erklärt, ob in Rheinland-Pfalz trotzdem weitergeblitzt wird wie bisher.

In 14 rheinland-pfälzischen Polizei-Blitzern steckt „Poliscan Speed“-Technik des Herstellers Vitronic, über die der Anwalt Alexander Gratz sagt: Ihre Mess-Ergebnisse sind ungültig, wenn man sich an den saarländischen Verfassungsgerichtshof hält. Der hat in einem neuen Urteil beschlossen: Kontroll-Apparate müssen auch die Rohdaten speichern, aus denen sie die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos errechnen. Denn nur so können Betroffene später überprüfen, ob ihr Verstoß tatsächlich nachweisbar ist. Für das Saarland bedeutet das von Anwalt Gratz erkämpfte Urteil: Die landesweit etwa 30 „Traffistar S 350“-Geräte bleiben außer Betrieb, bis ihr Hersteller Jenoptik sie mit neuer Software nachgerüstet hat. Aber auch bei allen anderen Blitzern wollen die Behörden prüfen, ob sie den Vorgaben ihrer obersten Richter genügen. Und weil deren Urteil Signalwirkung für Verfahren außerhalb des Saarlands haben könnte, wird auch in anderen Bundesländern über Konsequenzen nachgedacht. Das Innenministerium in Mainz allerdings zeigt sich gelassen. Ein Sprecher sagt: Es kann zwar sein, dass auch rheinland-pfälzische Kommunen mit „Traffistar S 350“ blitzen. Aber dann sind sie dafür selbst zuständig, während das Ministerium nur für die Polizei verantwortlich ist. Und die nutzt die Jenoptik-Geräte nicht. Sondern, zum Beispiel, die „Poliscan Speed“-Technik: Mit ihr messen unter anderem die Blitzer-Anhänger, von denen fünf in der Pfalz stationiert sind. Dass auch sie jetzt in der Kritik steht, ist aus Mainzer Sicht vorerst ohne Belang. Begründung des Ministeriums: Man kann die Dinge ohnehin auch anders sehen als die Saar-Richter. Doch obendrein liefere „Poliscan Speed“ tatsächlich, wie im Urteil gefordert, eine Rohdaten-Datei. Anwalt Gratz allerdings entgegnet: Sie enthält so wenige Informationen, dass sie nutzlos ist. Weshalb er nun auch eine Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs in Koblenz einfordern will.

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