Rheinland-Pfalz Umgesägter Schwarzstorchen-Baum: "Bodenlose Schweinerei"

Das Schwarzstorchenpaar im Horst bei Teschenmoschel. Das Foto entstand im vergangenen Jahr.
Das Schwarzstorchenpaar im Horst bei Teschenmoschel. Das Foto entstand im vergangenen Jahr.

Zusammenhang mit Windrad-Projekt?

Unbekannte haben im Wald bei Teschenmoschel (Donnersbergkreis) einen Baum gefällt, auf dem sich der Horst eines Schwarzstorchenpaares befunden hat. Vogelschützer bringen diese Tat mit einem geplanten Windradprojekt in Verbindung. Der Schwarzstorch ist streng geschützt, Windräder in der Nähe eines Brutpaares sind nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.

Unfachmännisch mit stumpfer Säge gefällt

Lothar Runge, Leiter des Forstamtes Donnersberg, spricht von einem „Frevel“, Heinz Hesping, Vorsitzender der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (Gnor) gar von einer „bodenlosen Schweinerei“. Entdeckt wurde der unfachmännisch mit einer stumpfen Motorsäge gefällte Laubbaum am Samstag von der ehrenamtlichen Horstbetreuerin Margrit Franke. Im Unterschied zum Weißstorch, der häufig auf Hausdächern inmitten von Dörfern sein Nest baut, ist der Schwarzstorch ein scheuer und heimlicher Waldbewohner, erläutert die Horstbetreuerin. Nicht selten bemerken selbst Förster erst nach Jahren, dass in ihrem Revier ein Schwarzstorchen-Paar Nachwuchs aufzieht. Für den jetzt gefällten Horstbaum ist dies laut Margrit Franke seit 2016 nachgewiesen: Sieben Jungvögel seien dort geschlüpft. Auf Störungen etwa durch Lärm reagieren die Vögel sehr empfindlich. Dies kann dazu führen, dass ein Paar das Brüten beendet und den Horst auf Nimmerwiedersehen verlässt.

Extrem selten in der Pfalz

Schwarzstörche waren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit 1890 ausgestorben. Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts tauchten die ersten Exemplare in der Nordeifel wieder auf. Die Gnor schätzt den aktuellen Bestand in Rheinland-Pfalz auf 55 bis 70 Brutpaare, wobei der Schwerpunkt in Eifel, Westerwald und Hunsrück liegt. Im Bereich des Forstamtes Donnersberg ist nur noch ein weiteres Schwarzstorchen-Paar bekannt.

Windkraft-sensible Art

Windräder können zu Todesfallen für Schwarzstörche und insbesondere auch für deren Jungvögel werden, sagt Margrit Franke. Deshalb gelten sie als „windkraftsensible Art“, fügt Gnor-Landeschef Hesping hinzu. Mit der Folge, dass nach seinen Worten Windräder nur in einem Mindestabstand von 1000 Metern zu einem Schwarzstorchen-Horst aufgestellt werden dürfen. Bei einem Abstand von 1000 bis 3000 Metern müsse genau geprüft werden, ob die Vögel bei der Nahrungssuche in Richtung der Windräder fliegen. Nur wenn dies nicht der Fall sei, hätten Windräder in diesem Bereich überhaupt eine Chance. Aber selbst dann seien Auflagen möglich, wonach die Windräder zeitweise abgeschaltet werden müssen, sobald die Jungvögel flügge werden.

Ursprünglich vier Windräder geplant

Für Hesping ist der Vorfall bei Teschenmoschel „ein weiteres Indiz“ für eine ganze Reihe von Aktionen im Zusammenhang mit Windkraftprojekten in Deutschland. „Immer wieder hört und liest man von Zerstörungen der Horste zum Beispiel von Rotmilanen.“ Zwischen Nußbach (Landkreis Kusel) und Teschenmoschel waren nach Margrit Frankes Worten ursprünglich vier Windräder geplant. Nach dem Nachweis des Horstes sei das Genehmigungsverfahren erst einmal gestoppt worden. Nach Darstellung des Wörrstadter Windenergie-Projektierers Juwi plant das Unternehmen aktuell bei Nußbach lediglich ein rund 200 Meter hohes Windrad (Nabenhöhe 137 Meter). Bereits vor der Baumfällung durch Unbekannte habe aufgrund von Gutachten und einer Raumnutzungsanalyse festgestanden, „dass das Vorkommen des geschützten Vogels dem Bau der Anlage nicht entgegensteht“. Juwi beabsichtige, Feuchtwiesen anzulegen und die Uferzone eines Teiches aufzuwerten, damit dort der Lebensraum des Schwarzstorches aufgewertet werde. Diese Maßnahmen befänden sich aber noch in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.

Juwi will Strafanzeige stellen

Die Baumfällung kritisiert Juwi als „eklatanten Rechtsverstoß“. Sie schade der Tierwelt „und ist geeignet, das Vertrauen in eine naturverträgliche Umsetzung der Energiewende nachhaltig zu erschüttern“. Deshalb werde Juwi Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetzes stellen. Damit solle deutlich gemacht werden, dass das Unternehmen „illegale Handlungen, die gegen den Natur- und Umweltschutz gerichtet sind, ausdrücklich missbilligt und aufs Schärfste verurteilt“. Strafanzeige hat Forstamtsleiter Runge bereits gestellt, wie er auf Anfrage informierte. Die Tat dürfe nicht ohne Folgen bleiben. Es werde nun geprüft, ob dem Schwarzstorchenpaar eine Alternative zum bisherigen Horst in der Umgebung des gefällten Baumes angeboten werden kann. In der Regel kehren diese Vögel nach dem Winter zum Horst des Vorjahres zurück, erläutert Margrit Franke. Dies sei in etwa drei Wochen zu erwarten. Nach ihrer Kenntnis würden künstlich angelegte Nester auch von Schwarzstörchen angenommen. Beispielsweise dann, wenn der ursprüngliche Horstbaum von einem Sturm umgeworfen wurde.

Umgesägt und einfach liegen gelassen: der Baum, in dessen Krone das Schwarzstorchenpaar mindestens seit 2016 brütete.
Umgesägt und einfach liegen gelassen: der Baum, in dessen Krone das Schwarzstorchenpaar mindestens seit 2016 brütete.
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