Rheinland-Pfalz Torun-Prozess: Ende in Sicht

Im Frankenthaler Doppelmordprozess sind eine Frau und zwei Männer angeklagt. Beobachter erwarten bald den Urteilsspruch.
Im Frankenthaler Doppelmordprozess sind eine Frau und zwei Männer angeklagt. Beobachter erwarten bald den Urteilsspruch.

«Frankenthal.»Der seit knapp einem Jahr andauernde Doppelmordprozess am Frankenthaler Landgericht um die mutmaßliche Entführung und Ermordung zweier Geschäftsmänner hat die Zielgerade erreicht. Ab morgen beginnen die Plädoyers. In der gestrigen Sitzung meldeten sich die Witwe des ermordeten Ludwigshafener Unternehmers Ismail Torun und der als Drahtzieher der Mordfälle verdächtigte Angeklagte zu Wort.

Die Witwe des ermordeten Ludwigshafener Unternehmers war sichtlich bewegt, als sie im Gerichtssaal in ihrer mündlichen Erklärung auf ihren Mann zu sprechen kam. Sie bat den Vorsitzenden Richter Alexander Schräder sowie die anwesenden Beteiligten des Verfahrens um Entschuldigung für ihren emotionalen Ausbruch an einem der letzten Sitzungstage. Sie warb zugleich um Verständnis für ihre Reaktion. Es sei für sie sehr schwer, sich mit den Mördern ihres Mannes in einem Raum zu befinden und die gleiche Luft zu atmen. Dem Gericht vertraue sie allerdings, es werde im Prozess gewiss ein gerechtes Urteil sprechen. In der Verhandlungspause erklärte die Frau gegenüber der RHEINPFALZ ihren emotionalen Ausbruch mit den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters Peter Haag. Als der Gutachter bezüglich der Taten der drei Angeklagten von einer Gruppendynamik und von möglicher Resozialisierung redete, habe sie sich nicht mehr beherrschen können. In der gestrigen Sitzung verlas der Vorsitzende Richter Schräder zudem eine Erklärung des aus Frankenthal stammenden mutmaßlichen Drahtziehers der Entführungs- und Ermordungsfälle. Bei einer Durchsuchung waren in der Zelle des Frankenthalers im März dieses Jahres eine Rasierklingen-Waffe gefunden worden. Der Angeklagte sieht sich als Opfer einer Verschwörung an, die aus Mitgefangenen und Gefängnismitarbeitern bestehe. In der mehrseitigen schriftlichen Erklärung, für deren Ausarbeitung er drei Wochen gebraucht habe, gibt er an, im Gefängnis eine mechanische Zahnbürste entworfen zu haben. Es handele sich dabei um ein neuartiges Modell, denn bislang gebe es normale und elektrische Zahnbürsten, aber keine mechanischen. Bei der Patentanmeldung sei zunächst eine Kooperation mit einem Mitangeklagten geplant gewesen, der im Gefängnis über Beziehungen verfüge. Doch er habe diesem nicht mehr vertraut und befürchtet, dass sein Patent auf den Namen des Mitgefangenen oder dessen Frau erfolgt sein könnte und darüber hätten sie sich zerstritten. Die Folge sei gewesen, dass dieser mithilfe einer Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt die Rasierklingen in seine Zelle habe legen lassen. „Allahu akbar. Gott ist groß“, schreibt er noch in seiner Erklärung, er habe gesehen, wie diese Mitarbeiterin seine Zelle verlassen habe. Später habe er selber versucht, sein Patent anzumelden. Da er seine Zeichnungen im Original verschickt habe, seien sie bei ihm nicht vorhanden. Derzeit sind Verhandlungstage bis zum 30. November terminiert.

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