Rheinland-Pfalz „Sie können doch nicht wie bei einer Razzia vorgehen“

Berres
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In ungewöhnlicher Schärfe haben sich gestern Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres, im Sozialausschuss des Landtages gestritten.

«MAINZ.»Die Rechnungsprüfer aus Speyer werfen dem Land vor, die in einer Rahmenvereinbarung mit Trägern der Behindertenwerkstätten vereinbarte Kontrolle sei rechtswidrig. Das entsprechende Landesgesetz sehe eine anlasslose Prüfung des Landes vor, aber in der Rahmenvereinbarung sei im Abschnitt zu den Prüfungsrechten nur eine anlassbezogene Prüfung festgehalten. Die Ministerin konterte, das anlasslose Prüfrecht stehe im Zusammenhang mit den Vergütungsvereinbarungen im Rahmenvertrag. Am Rand der Sitzung sagte Bätzing-Lichtenthäler, mit dieser Regelung könne das Land in Verhandlungen über die Vergütungen erstmals überprüfen, wofür bisher Geld ausgegeben wurde. Ferner sagte sie: „Wir können doch nicht wie bei einer Razzia vorgehen.“ Dem Rechnungshof bescheinigte sie ein „ungewöhnliches bis irritierendes“ Vorgehen. Die Prüfer hätten im Sommer 2018 nach den Unterlagen der laufenden Verhandlungen mit den Vertretern der Werkstätten gefragt. Ihrer Meinung nach sei es nicht die Aufgabe des Rechnungshofs, eine Rechtswidrigkeit festzustellen. Dies sei Sache der Gerichte. Daniel Köbler (Grüne) stimmte der Ministerin zu und äußerte Zweifel, ob Rechnungshof-Chef Berres seine Kompetenzen nicht überschreite. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gerd Schreiner verneinte dies und wies auf die rechtlichen Grundlagen hin, wonach der Rechnungshof die Parlamentarier beraten solle. In den Behindertenwerkstätten arbeiten landesweit rund 15.000 Menschen. 2015 hatte der Landesrechnungshof die Debatte über die Prüfung der Werkstätten losgetreten. Er hatte bemängelt, dass die Verwendung von Steuergeldern bei den Einrichtungen nicht geprüft werde. Vom Land und von den kommunalen Sozialhilfeträgern erhalten die Werkstätten Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe. 2018 waren rund 260 Millionen Euro vorgesehen. Das Sozialministerium hatte daraufhin alle 31 Träger der 36 Werkstätten im Land vor den Sozialgerichten verklagt mit dem Ziel, diese auch ohne Anlass auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüfen zu können. Nach Ansicht der Werkstätten fehlte dafür jedoch die rechtliche Grundlage, zumal es damals keine Rahmenvereinbarung über den Einsatz der Zuschüsse gab, die als Maßstab von Prüfungen hätten dienen können. Im Sommer 2018 zog das Land die Klagen zurück, nachdem es sich mit den Trägern in einem Vergleich geeinigt hatte. Die CDU-Opposition brachte einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der dem Landesrechnungshof ein Prüfrecht in den Behindertenwerkstätten ermöglicht hätte. Dieser wurde jedoch von der Ampelkoalition abgelehnt. Der Landtag stimmte mehrheitlich einem Regierungsentwurf zu, der dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ein Prüfrecht einräumt. Am Rand der Ausschusssitzung sagte Bätzing, aktuell werde ein Team von sechs Prüfern aufgebaut, das im Frühjahr die Arbeit aufnehmen werde. Damit könne dem Vorwurf, die Wirtschaftlichkeit der Werkstätten nicht zu prüfen, künftig entgegengetreten werden. In der nächsten Woche wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Thema beschäftigen.

Bätzing-Lichtenthäler
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