Rheinland-Pfalz Schiffsunglück: Säuretanker "Waldhof" von BASF falsch beladen

Der Bergung der nahe der Loreley gekenterten „Waldhof“ zog sich Anfang 2011 über Wochen hin.
Der Bergung der nahe der Loreley gekenterten »Waldhof« zog sich Anfang 2011 über Wochen hin.

«Köln/St. Goar.» Trägt der Kapitän des entgegenkommenden Containerschiffes „Acropolis“ eine Mitschuld am Untergang des Säuretankers „Waldhof“ nahe der Loreley? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Köln seit vier Jahren. Das Gericht will am 30. November eine Entscheidung verkünden, nachdem es am Dienstag dieser Woche sechs Stunden lang einen Sachverständigen gehört hat.

Der bei der BASF in Ludwigshafen mit 2400 Tonnen Schwefelsäure beladene Tanker war am frühen Morgen des 13. Januar 2011 oberhalb der Loreley gekentert. Zwei Besatzungsmitglieder starben, das Wrack blockierte 32 Tage lang die Verkehrsader Rhein. Hunderte Schiffe stauten sich an der Unglücksstelle. Vom „folgenschwersten Unfall auf dem Rhein seit Menschengedenken“ war die Rede.

Tanker wurde falsch beladen

Bei der Ursachensuche stellten Experten fest, dass die „Waldhof“ in Ludwigshafen falsch beladen wurde: Ihre sieben Tanks waren jeweils nur gut zur Hälfte befüllt. Dadurch hatte die Flüssigkeit genügend Raum, um in Kurven von einer Seite auf die andere zu schwappen. Diese Bewegung übertrug sich auf das ganze Schiff, wodurch es nicht mehr stabil im Wasser lag. Zum Verhängnis wurde der „Waldhof“ dann eine scharfe Flussbiegung mit Untiefen und tückischen Strömungsverhältnissen oberhalb der Loreley. Weil ihr dort die „Acropolis“ entgegen kam, konnte der 110 Meter lange Tanker die Kurve nicht schneiden, sondern musste sie ganz außen nehmen. Entsprechend groß waren die Fliehkräfte, die die Ladung nach Steuerbord schwappen ließen.

Auf 1,5 Millionen Euro Schadenersatz verklagt

Die „Waldhof“-Reederei Lehnkering, die inzwischen von der südafrikanischen Imperial Holding übernommen wurde, hat die beiden Eigner der „Acropolis“ auf Schadenersatz von 1,5 Millionen Euro verklagt. Begründung: Die entgegenkommende „Acropolis“ habe den Tanker in der engen Kurve behindert. Der „Acropolis“-Schiffsführer hätte vor der Kurve stoppen und die „Waldhof“ passieren lassen müssen. In erster Instanz hat das Amtsgericht St. Goar in seiner Funktion als Rheinschifffahrtsgericht die Klage der „Waldhof“-Reederei abgewiesen: Ursächlich für das Unglück sei die aus der falschen Beladung resultierende mangelnde Schwimmstabilität des Tankers gewesen. In der Kurve habe es zudem eine Sogwirkung gegeben, die die Neigung des Schiffes verstärkte. Das hatten aufwendige Untersuchungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest ergeben. Auf dieser Grundlage kam das Amtsgericht zum Schluss, dass mit einer korrekt beladenen „Waldhof“ die Kurvenfahrt auch bei Gegenverkehr zu meistern gewesen wäre.

Sachverständigen befragt

Dagegen legte die „Waldhof“-Reederei Berufung zum OLG Köln als Rheinschifffahrtsobergericht ein. Am Dienstag wurde dort ein Sachverständiger gehört und ausführlich von den beteiligten Parteien befragt. Der ließ erkennen, dass die entgegenkommende „Acropolis“ nicht anders hätte im Bereich der Unglücksstelle fahren müssen. Entscheidender Faktor für das Kentern der „Waldhof“ sei ihre Beladung gewesen. Das Gericht wird nun rechtlich beurteilen müssen, ob die „Acropolis“ der „Waldhof“ in der Kurve nicht genügend Raum ließ und dadurch das Kentern des Tankers mitverursacht hat. Gleiches gilt für die Frage, ob die „Waldhof“ vor der Flussbiegung hätte stoppen müssen. Nach der Sachverständigen-Anhörung kündigte der OLG-Senat für den 30. November eine Entscheidung an.

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