Rheinland-Pfalz Richterin: Wohl kein Raubversuch

Münzenmaier
Münzenmaier

«MAINZ.» Dem Spitzenkandidaten der rheinland-pfälzischen AfD für den Bundestag, Sebastian Münzenmaier, droht weiterhin eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Tatvorwurf des versuchten Raubs werde sich möglicherweise nicht aufrechterhalten lassen. Dies sagte Richterin Anne Werner gestern vor dem Amtsgericht Mainz.

Münzenmaier wird zur Last gelegt, im März 2012 zusammen mit mehreren Dutzend weiteren Anhängern der Ultra- und Hooliganszene um den 1. FC Kaiserslautern eine größere Gruppe von Fans des Rivalen FSV Mainz 05 angegriffen zu haben. Dabei gab es laut Zeugenaussagen Platzwunden und Knochenbrüche. Den aus Kaiserslautern und Umgebung nach Mainz gereisten Hooligans und Ultras war es laut Anklage auch darum gegangen, Banner und Transparente sowie Kleidungsstücke mit Insignien der Mainzer Fans zu erbeuten. Mittlerweile ist zahlreichen Mitgliedern der FCK-Fanszene wegen ihrer Beteiligung an der Attacke der Prozess gemacht worden. Gestern sagte ein 23-Jähriger als Zeuge aus, der seine Beteiligung an der Attacke eingeräumt hatte und deshalb wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Er hatte wenige Monate nach der Tat gegenüber der Polizei zahlreiche Personen der Mittäterschaft bezichtigt. Auch „der Münze“ sei auf der Fahrt nach Mainz, bei einem Zwischenstopp an einer Mainzer Tankstelle und schließlich am Tatort selbst mit von der Partie gewesen, wird der Zeuge in den Vernehmungsprotokollen vom Herbst 2012 wiedergegeben. Der Polizist, der den heute 23-Jährigen damals verhört hatte, versicherte gestern, der Zeuge habe die Namen damals aus eigenem Antrieb auf ein Stück Papier geschrieben. Gestern konnte sich der junge Mann nach seiner Aussage nicht mehr daran erinnern, ob Münzenmaier an dem Angriff beteiligt war. Wenn es im Protokoll stehe, werde es stimmen, sagte der Zeuge. Auch an die Mittäterschaft des Mitangeklagten von Münzenmaier konnte sich der Zeuge gestern nicht mehr erinnern. Vor fünf Jahren hatte er dies zu Protokoll gegeben. Es war in diesem Fall die einzige Stütze der Anklage. Das Gericht trennte das Verfahren gegen den Mitangeklagten ab und sprach den jungen Mann frei. Im Verfahren gegen Münzenmaier werden am 16. Oktober weitere Zeugen gehört. Der 28-Jährige bewirbt sich als Direktkandidat seiner Partei im Wahlkreis Mainz. Im März war er zudem auf den Spitzenplatz der AfD-Landesliste gewählt worden. Sollte Münzenmaier in den Bundestag gewählt werden, könnte selbst eine Verurteilung ohne juristische Folgen für sein Mandat bleiben. Gewählte Abgeordnete können vom Ältestenrat aus dem Bundestag ausgeschlossen werden, wenn sie wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind. Gefährliche Körperverletzung gilt juristisch nicht als Verbrechen.

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