Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Vier Häftlinge verschwunden

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Eine CDU-Anfrage bringt ans Tageslicht, dass die rheinland-pfälzische Justiz vier Gefangene vermisst.

Die Justiz im Land vermisst aktuell vier Gefangene. Sie sind entweder von einem Freigang nicht zurückgekehrt oder haben einen Ausgang zur Flucht genutzt. Das hat das Mainzer Justizministerium auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Christian Baldauf mitgeteilt.

Den Angaben der Behörde zufolge sind zwischen Januar 2011 und Januar 2018 insgesamt 16 Strafgefangene aus Einrichtungen des offenen Vollzugs beziehungsweise aus öffentlichen Krankenhäusern geflohen. Fälle wie die von Sergej Bekker werden in dieser Statistik nicht erfasst. Unter den 16 geflohenen Häftlingen befindet sich auch eine Person, die in der JVA Frankenthal inhaftiert war – und zwar wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz, das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz. Die übrigen Häftlinge saßen im Landesnorden im Gefängnis. Aus den Haftanstalten selbst seien keine Gefangenen entwichen, heißt es seitens des Justizministeriums.

162 Häftlinge sind nicht zurückgekehrt

Allerdings sind den Angaben zufolge in besagtem Zeitraum 162 Häftlinge nicht von einem Aus- oder Freigang zurückgekehrt. Davon betroffen sind alle Justizvollzugsanstalten im Land. Das Justizministerium relativiert die Zahl 162 mit Verweis auf die Summe der sogenannten Lockerungen, bei denen Gefangenen erlaubt wird, die Justizvollzugseinrichtung zu verlassen. Bei insgesamt 409.649 Lockerungen in den Jahren 2011 bis 2017 entsprächen 162 Nichtrückkehrer einem Anteil von 0,04 Prozent. Die Mainzer Behörde wertet das als „seltenes Ereignis“. Lockerungen seien grundsätzlich mit dem Risiko verbunden, dass Gefangene sie missbrauchen, heißt es in dem Antwortschreiben des Ministeriums.

Ein Gefangener floh beim Transport

Eine Transportfahrt nutzen hingegen deutlich weniger Strafgefangene zur Flucht. Zwischen Januar 2011 und Januar 2018 sei lediglich ein Gefangener bei dieser Gelegenheit entwichen – am 27. Februar 2015. Der Gefangene saß wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Frankenthaler Gefängnis. [Aktualisiert 20. Februar 2018] Die vier Häftlinge, nach denen die Justiz in Rheinland-Pfalz fahndet, sind nach Aussage des Mainzer Justizministeriums Kleinkriminelle. Es handele sich um vier Männer, von denen einer wegen Betrugs, ein anderer wegen Drogen, der dritte wegen eines Straßenverkehrsdeliktes und der vierte wegen einer Urkundenfälschung verurteilt wurde. Die Flüchtigen sind den Angaben zufolge nach einem Klinikaufenthalt oder einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt. Einer sei in Begleitung von Wachpersonal entwichen, hieß es am Dienstag. Die Fälle liegen teils schon länger zurück. Nach einem Häftling werde schon seit 2011 gefahndet, informierte das Justizministerium. Zwei Fälle haben sich der Behörde zufolge 2016 abgespielt, ein weiterer im Jahr 2014. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, dass von den Geflohenen „keine allzu großen Gefahren“ ausgingen. Sie seien allesamt zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeute, dass sie beispielsweise keine Sozialleistungen beantragen oder aus dem Schengen-Raum ausreisen könnten.

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