Rheinland-Pfalz Mainz: Gericht kippt Mietpreisbremse

In Rheinland-Pfalz gilt die Mietpreisbremse bisher in Landau, Mainz und Trier.
In Rheinland-Pfalz gilt die Mietpreisbremse bisher in Landau, Mainz und Trier.

Die seit 2014 geltende Landesverordnung ist wegen eines Formfehlers unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mainz hervor. Das Finanzministerium will Ende September Abhilfe schaffen. Der Mieterbund spricht von einer doppelten Ohrfeige für Bund und Länder.

Seit fünf Jahren versucht das Land den stark ansteigenden Mieten in Landau, Mainz und Trier mit der Mietpreisbremse entgegenzuwirken. Demnächst soll sie auch für Speyer gelten. Das Instrument begrenzt den Anstieg bei der Neuvermietung von Wohnungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist der Kern der Landesverordnung, die 2014 in Kraft getreten ist und die wiederum auf ein Bundesgesetz zurückgeht. Von Anfang an zweifelten Kritiker, dass die Verordnung auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine Wirkung entfaltet. Die CDU-Opposition sprach von einem „untauglichen Instrument“. Noch im März bescheinigte der DGB-Landeschef Dietmar Muscheid der Mietpreisbremse, sie sei „löchrig“.

Rheinland-Pfalz ist nicht erster Fall

Nun hat das Amtsgericht Mainz in einem gestern bekannt gewordenem Urteil vom 26. Juli festgestellt, dass die Mietpreisbremse unwirksam ist. Ein Mieter wollte Auskunft über frühere Mietverhältnisse seiner Wohnung haben und berief sich auf die Mietpreisbremse. So schildert der Sprecher des Amtsgerichts, Bernd Hechenblaikner, den Fall. Der Betroffene hatte keinen Erfolg mit der Klage. Die Verordnung sei nicht wirksam, weil das Land die vom Bundesgesetz vorgeschriebene Begründung für die Mietpreisbremse zu spät veröffentlicht habe. Sie erschien erst drei Jahre nach Inkrafttreten auf der Internet-Seite des Finanzministeriums. Rheinland-Pfalz ist nicht das erste Land, dessen Mietpreisbremse von einem Gericht gekippt wurde: In Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg hatten die Verordnungen ebenfalls keinen Bestand vor Gericht, sagte Hechenblaikner. Das Mainzer Amtsgericht habe auf die Landgerichts-Entscheidungen der anderen Länder hingewiesen. Seit 6. August liegt für die hessische Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015 sogar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor. Auch die Karlsruher Richter bescheinigten ihr die Unwirksamkeit. Sie sei nicht ordnungsgemäß begründet und die Begründung sei nicht veröffentlicht worden. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, spricht im Zusammenhang mit den Urteilen von einer doppelten Ohrfeige. Einmal für den Bund, der mit der Begründungsverpflichtung eine unnötig hohe Hürde in das Gesetz für die Mietpreisbremse eingebaut habe, andererseits für das jeweilige Bundesland, das dieser Verpflichtung zu lange nicht nachgekommen sei. Der Mieterbund steht der Mietpreisbremse positiv gegenüber.

Ende September soll neue Verordnung in Kraft treten

Auf die Frage, warum die Begründung zur Mietpreisbremse so spät veröffentlicht wurde, sagte die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, Ann-Kathrin Tauber, sie sei zugänglich gewesen und jedem Interessierten zugeschickt worden. Das ist ein Widerspruch zu dem Gerichtsurteil. In der Praxis wird er aber kaum mehr eine Rolle spielen. Angesichts der rechtlichen Situation in den anderen Bundesländern und aufgrund eines neuen Gutachtens über die Wohnungsmärkte in Rheinland-Pfalz arbeitet das Finanzministerium ohnehin bereits an einer neuen Verordnung. Sie soll Ende September in Kraft treten. Darin ist neben Landau, Mainz und Trier auch Speyer als weitere Stadt aufgeführt, in der die Mietpreisbremse künftig wirken soll. Die Zeit der Rechtsunsicherheit sei deshalb sehr kurz, sagte Tauber. Die neue Verordnung enthalte die nach derzeitiger Rechtsprechung geforderte Begründung und sie werde öffentlich zugänglich sein.

Stadt Landau reagiert gelassen

Ob das Gerichtsurteil überhaupt Auswirkungen haben wird, bewerten Fachleute unterschiedlich. Es sei nicht davon auszugehen, dass Vermieter, die die Grenzen der Mietpreisbremse eingehalten haben, rückwirkend die Miete verteuerten, bestätigte der Mieterbund-Geschäftsführer Ropertz. Der Anwalt des Mainzer Klägers stellt Schadenersatzforderungen gegenüber dem Land in Aussicht, wie er der Nachrichtenagentur „dpa“ sagte. Andere Juristen sehen das als eine eher theoretische Möglichkeit. Denn nach dem Mainzer Urteil dürfte es noch schwieriger sein, den Schaden nachweisen zu können, weil die Auskunft über frühere Miethöhen nicht erteilt werden muss. Gelassen reagieren die Verantwortlichen der Stadt Landau auf das Urteil: „Es zeichnete sich bereits bei der Beobachtung des Markts ab, dass die Mietpreisbremse nur überschaubare Wirkungen entfaltet. Insofern bleibt der Stadt Landau und allen Kommunen nur weiterhin, durch das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum zu einer Entspannung des Markts beizutragen“, sagte die Pressesprecherin der Stadt, Sandra Diehl, auf Anfrage.

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