Rheinland-Pfalz Lex Ahnemüller: Landtag ändert Geschäftsordnung

Nur einen Tag nachdem die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag den Abgeordneten Jens Ahnemüller ausgeschlossen hat, änderte das Parlament gestern einstimmig die Geschäftsordnung des Landtages. Auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen wurde die Mindestgröße einer Fraktion auf fünf Mitglieder einer Partei festgelegt.

«Mainz.»Nach der bisherigen Geschäftsordnung war es möglich, eine Kleinstfraktion mit zwei Mitgliedern zu bilden. Grundsätzlich stehen einer Fraktion mehr Rechte als einem fraktionslosen Abgeordneten zu, beispielsweise Fragerechte an die Regierung. Sie verfügt außerdem über mehr Geld. So erhält jede Fraktion einen monatlichen Grundbetrag von 63.000 Euro. Hinzu kommen weitere Summen, die sich an der Anzahl der Abgeordneten orientieren und an der Tatsache, ob es sich um eine Regierungs- oder eine Oppositionsfraktion handelt. Eine aus zwei Oppositionsabgeordneten bestehende Fraktion hätte nach bisheriger Regelung knapp 70.000 Euro im Monat erhalten. Aus den Fraktionen der Ampel-Koalition waren bereits am Dienstagabend besorgte Stimmen laut geworden, dass der ausgeschlossene AfD-Abgeordnete Ahnemüller zusammen mit Gabriele Bublies-Leifert (AfD) eine neue Fraktion bilden könnte. Ahnemüller ist in einer Fraktionssondersitzung wegen Kontakten zu rechtsextremen Kreisen ausgeschlossen worden. Zwei Mitglieder der Fraktion stimmten nach seinen Worten dagegen, eines hat sich enthalten. Bublies-Leifert gilt als Kritikerin von AfD-Fraktions- und Landesparteichef Uwe Junge. Er hat den Vorstand des AfD-Kreisverbandes Birkenfeld abgesetzt, dem sie angehörte. Dagegen wehrt sich die 51-Jährige. Es gibt jedoch keine Hinweise auf ihren Austritt oder Ausschluss aus der AfD-Fraktion. Ahnemüller, der immer noch Mitglied in der Partei ist, fehlte bei der Landtagsdebatte. Er hatte sich vorab laut Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) entschuldigt. Sein Platz hinten rechts in der AfD-Fraktion blieb gestern leer.

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