Rheinland-Pfalz KOMMENTAR: Ohne Volk

Dass die Öffentlichkeit vom Mia-Prozess ausgeschlossen wird, verlangt das Gesetz. An dessen Sinn allerdings lässt sich zweifeln.

Richter urteilen „im Namen des Volkes“. Trotzdem kann das Volk in Strafprozessen vor die Tür geschickt werden. Ausnahmsweise, und nur aus guten Gründen. Schließlich ist es beispielsweise dem Opfer einer Sexualstraftat nicht zuzumuten, von so einem Übergriff auch noch vor großem Publikum zu berichten. Zu komplett nicht-öffentlicher Verhandlung verpflichten die Gesetze außerdem, wenn es um Verbrechen eines Jugendlichen geht. Abdul D. allerdings scheint eher um die 20 zu sein. Und doch ist derzeit nicht auszuschließen, dass er noch gerade so minderjährig war, als er seine Ex-Freundin Mia in Kandel erstach. Also wird auch der Mordprozess gegen ihn nun hinter verschlossenen Türen geführt – obwohl das öffentliche Interesse groß und berechtigt ist. Dem Landauer Landgericht kann man deshalb keinen Vorwurf machen, denn es befolgt nur die Vorschrift. An deren Sinn allerdings darf man gleichwohl zweifeln. Schließlich gilt Öffentlichkeit für Minderjährige auf einmal als verkraftbar, wenn ihnen gemeinsam mit älteren Komplizen der Prozess gemacht wird. Bei so viel Inkonsequenz wäre es sinnvoller, die Entscheidung lieber an den individuellen Entwicklungsstand des Angeklagten zu knüpfen als an starre Altersgrenzen.

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