Rheinland-Pfalz Klagewelle: Sozialgericht Speyer besonders betroffen

«Mainz/Speyer.» Von der Klagewelle, mit der Krankenkassen gegen Kliniken wegen aus ihrer Sicht zu hohen Vergütungen vorgehen, ist in Rheinland-Pfalz vor allem das Sozialgericht Speyer betroffen. Dort sind rund 8000 Fälle anhängig. Etwa 4000 solcher Klagen sind am Sozialgericht Koblenz eingegangen, rund 3000 sind es in Mainz und 820 am Sozialgericht Trier.

Diese Zahlen nannte gestern das Landessozialgericht in Mainz. Insgesamt würden sich durch diese Vorgänge die Eingangszahlen bei den vier Sozialgerichten fast verdoppeln. Auslöser der aktuellen Klagewelle ist, wie gestern berichtet, ein Urteil des Bundessozialgerichts im Juni. Demnach müssen Kliniken bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten, darunter ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Verjährungsfrist daraufhin von vier auf zwei Jahre verkürzt. Um möglicherweise zu viel bezahltes Geld für Schlaganfall-Patienten von den Kliniken zurückfordern zu können, hatten die Krankenkassen bis zum 9. November klagen müssen. Offensichtlich habe der Gesetzgeber die Krankenkassen unterschätzt, sagte gestern der Sprecher des Landessozialgerichts, Christian Kalowsky. Diese hätten im Laufe der vergangenen Woche alles in Bewegung gesetzt, um ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend zu machen und über 15.000 Klagen allein bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz erhoben. Zum Teil wurden die Fälle in einer Klage mit einer angehängten Liste von Abrechnungsfällen gebündelt geltend gemacht. Die Sozialgerichte würden voraussichtlich allein mehrere Monate benötigen, um die Verfahren zu erfassen und ein Aktenzeichen zu vergeben. Es seien bereits Wochenendschichten eingelegt worden. Wie viele Krankenhäuser verklagt werden und um welche Summen es geht, ist noch unklar. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz konnte die Auswirkungen der Klagewelle gestern noch nicht abschätzen. „Für einzelne Krankenhäuser könnten die Rückforderungen der Krankenkassen existenzbedrohend wirken“, sagte eine Sprecherin.“

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