Rheinland-Pfalz Klagewelle an den Sozialgerichten

«SPEYER.» Die rheinland-pfälzischen Sozialgerichte sehen sich mit einer beispiellosen Klagewelle konfrontiert, bei der es um Abrechnungen von Krankenhausbehandlungen geht. Innerhalb der vergangenen Woche traf allein in Speyer eine vierstellige Anzahl von Klagen ein, wie das dortige Gericht gestern auf Nachfrage bestätigte.

Hintergrund der Klagewelle ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Juni zu Behandlungskosten für Schlaganfall-Patienten. Er war zugunsten der Krankenkassen ausgegangen, die Richter hatten entschieden: Kliniken mit Schlaganfall-Versorgung müssen strenge Vorgaben erfüllen, wenn sie sich erhöhte Fallpauschalen bezahlen lassen. Um den Druck auf die Krankenhaus-Betreiber zu verringern, hatte das Bundesgesundheitsministerium daraufhin kurzfristig entschieden, die Zeitspanne zu verkürzen, in der die Kassen Geld zurückfordern können. Um ihre Ansprüche zu sichern, mussten sie nach Angaben der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre Klagen bis zum 9. November einreichen. Die Krankenkassen seien dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet, und es sei kein Sachgrund erkennbar, „wieso zu Unrecht von den Krankenhäusern eingenommene Rechnungsbeträge dort verbleiben sollen“. In einer ähnlichen Größenordnung wie in Speyer gingen Klageschriften auch am Sozialgericht Koblenz ein, dort werden nach Angaben einer Gerichtssprecherin jetzt Wochenendschichten eingelegt. Mainz verzeichnet Eingänge in dreistelliger Höhe, Trier ist ebenfalls betroffen. Nach Schätzungen der Barmer Krankenkasse geht es Streitigkeiten um die Erstattung von Schlaganfall-Behandlungen um Summen von durchschnittlich rund 2000 Euro pro Patient. Wie das Sozialgericht Speyer mitteilt, beschränken sich die Klageschriften aber nicht nur auf die Schlaganfall-Versorgung.

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