Rheinland-Pfalz Impfschäden: 157 Fälle in Rheinland-Pfalz

Impfungen gegen Masern und Mumps gehören zu den empfohlenen Schutzmaßnahmen.
Impfungen gegen Masern und Mumps gehören zu den empfohlenen Schutzmaßnahmen.

«Mainz». Eine Impfung soll vor Krankheit schützen – in seltenen Fällen kann sie allerdings auch Schäden nach sich ziehen. In Rheinland-Pfalz bekamen zuletzt 157 Menschen eine monatliche Rente beziehungsweise andere Entschädigungsleistungen wegen eines anerkannten Impfschadens. Dafür wurden aus dem Landesetat zuletzt jährlich Mittel in Höhe von rund sieben Millionen Euro aufgewendet.

Aus der Antwort des Mainzer Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Sylvia Groß geht hervor, dass sich die Ausgaben für solche Versorgungsansprüche in den Jahren 2015 bis 2017 auf circa 22 Millionen Euro beliefen. Die Antwort zeigt auch, dass in den vergangenen drei Jahren Anträge auf Entschädigungen häufig abgelehnt wurden: Von den insgesamt 27 gestellten Anträgen hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Mainz) 19 negativ beschieden. Sechs Fälle sind noch in der Prüfung. Nur ein Antrag aus dem Zeitraum 2015 bis 2017 wurde bisher anerkannt – nach Angaben des Ministeriums handelt es sich dabei um eine Narkolepsie, die durch eine Impfung ausgelöst wurde.

Haftung bei "öffentlicher Empfehlung"

Das Land übernimmt jeweils die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Die sehen unter anderem für Kinder und Jugendliche Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Polio, Masern, Mumps oder Röteln vor. Die „öffentliche Empfehlung“ von Schutzimpfungen bedeutet, dass das empfehlende Bundesland die Haftung im Falle eines durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Impfung in diesem Bundesland erfolgt war und dass der Impfschaden von der zuständigen Behörde anerkannt wurde. Dass dabei hohe Hürden aufgebaut sind und dass der Kampf um eine Entschädigungsleistung für Betroffene zu einem jahrelangen Nervenkrieg werden kann, zeigt der Fall einer Westpfälzerin, die 2009 als Zwölfjährige gegen die Schweinegrippe geimpft worden war und bei der anschließend die unheilbare Schlafkrankheit (Narkolepsie) ausbrach. 

Beim Aufwachen verstört und desorientiert

Die Probleme, die etwa sechs Monate nach der Impfung auftraten, schilderte das Mädchen so: Sie sei seit diesem Zeitpunkt tagsüber sehr müde gewesen. Sie sei nach der Schule nach Hause gekommen, habe Hausaufgaben machen wollen und sei dabei eingeschlafen oder habe sich gleich hingelegt und über Stunden hinweg geschlafen. Auch morgens habe sie große Probleme beim Aufstehen gehabt, was ihr bis dahin noch nie schwergefallen sei. Bei Autofahrten sei sie meist nach wenigen Minuten eingeschlafen, ebenso beim Fernsehen. Beim Aufwachen sei sie sehr verstört, erschreckt und desorientiert gewesen. Innerhalb eines Dreivierteljahres habe sie zehn Kilo an Gewicht zugenommen. Die schulischen Leistungen hätten nachgelassen. Gespräche mit Lehrern seien an der Tagesordnung gewesen, weil sie während des Unterrichtes eingeschlafen sei. Sowohl ihre Eltern als auch die Lehrer führten diese Auffälligkeiten zunächst auf die Pubertät zurück. 2014 diagnostizierten Ärzte dann bei dem Mädchen die Schlafkrankheit. Im Oktober 2014 beantragte die Jugendliche eine Entschädigung, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung aber ablehnte. Begründung: In der Wissenschaft bestehe Ungewissheit über die Entstehungsursache der Schlafkrankheit, deshalb könne man nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Erkrankung bei dem Mädchen Folge der Impfung sei.

Europaweiter Verdacht bei Schweinegrippe-Impfstoff

Es folgten Gutachten und Gegengutachten. Und es gab europaweit einen Verdacht: 2010 hatte man in Schweden erste Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dem verwendeten Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix und dem Auftreten der Schlafkrankheit ausgemacht. Untersuchungen in anderen Ländern bestätigten diese Annahme. Bis Ende Oktober 2016 waren dem Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) insgesamt 86 Verdachtsfälle einer Narkolepsie im zeitlichen Zusammenhang mit Pandemrix berichtet worden. Eine Studie des Instituts kam inzwischen zu dem Ergebnis: Unabhängig von der Schweinegrippe-Impfung erkrankt in Deutschland jährlich eine Person von 156.250 Menschen an Narkolepsie – im Falle einer Pandemrix-Impfung ist das Risiko um ein Vierfaches höher. Das Mainzer Landesamt und seine Gutachterin beharrten gleichwohl auf der Ablehnung des Antrags. Das Sozialgericht Koblenz, das landesweit für solche Fälle zuständig ist, verurteilte das Land jedoch im April – also über acht Jahre nach der Impfung – zu Entschädigungsleistungen: Die Betroffene bekam eine Versorgungsrente von 326 Euro monatlich zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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