Rheinland-Pfalz Homo-Ehe: Synode beschließt Recht auf Trauung

«Speyer». Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat gestern die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare endgültig mit der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Die Trauung sei nun unabhängig vom Geschlecht der Paare eine Amtshandlung, die ein Pfarrer aufgrund seiner Dienstpflicht vollziehen müsse, hieß es.

Die Entscheidung fällte die seit gestern in Speyer tagende Synode einstimmig. Grundsätzlich könne ein Pfarrer eine Amtshandlung unter Berufung auf sein Gewissen verweigern, sagte Oberkirchenrat Manfred Sutter vor der Synode. Dies gelte auch für Trauungen. Allerdings sei als Begründung für eine Weigerung ausschließlich die Berufung auf die Heilige Schrift zulässig. Da der Gewissensvorbehalt nur für einzelne Menschen gelten könne, nicht jedoch für Gremien, entfalle das bisher bestehende Widerspruchsrecht der Presbyterien gegen die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. Wenn ein Pfarrer die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares ablehnt, muss er nach Sutters Worten unverzüglich den Dekan schriftlich informieren. Der Dekan habe dann dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer Pfarrer die Trauung vollzieht. Der ablehnende Pfarrer könne nicht verbieten, dass die Trauung in der Kirche seiner Gemeinde stattfindet. Die Synode reagiere mit ihrer Entscheidung auf die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle“, die seit Oktober 2017 gilt, erklärte Sutter weiter. In der pfälzischen Landeskirche konnte bereits seit 2002 für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, eine gottesdienstliche Begleitung stattfinden. Die Tagung der Synode geht bis Samstag.

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