Rheinland-Pfalz Gewaltvideo scheint echt

Ein Bundespolizist soll einen bereits festgenommenen Mann geschlagen und getreten haben.
Ein Bundespolizist soll einen bereits festgenommenen Mann geschlagen und getreten haben. archivFoto: dpa

Die Ermittlungen gegen einen Bundespolizisten wegen Verdachts auf Körperverletzung im Dienst in der Eifel hat nicht die Bundespolizei selbst, sondern das Polizeipräsidium Trier übernommen. Das teilte der Leiter der Trierer Staatsanwaltschaft, Peter Fritzen, am Donnerstag mit.

Zu dem Video im Internet, das die Polizeigewalt zeigen soll (wir berichteten in der Donnerstagausgabe), sagte Fritzen, bislang gebe es keine Hinweise, dass es nicht echt sein könnte. „Die Herkunft des der Polizei in Prüm anonym übermittelten Videos ist noch nicht geklärt“, ergänzte der Leitende Oberstaatsanwalt. Wann der beschuldigte Beamte vernommen werde, sei bis Donnerstagmittag noch nicht klar gewesen.

Das Video soll laut Fritzen die Festnahme eines Mannes durch Bundespolizisten in der Nacht zum Montag in Prüm zeigen. Dabei sei zu sehen, wie ein Beamter ihn geschlagen und getreten habe. Vorausgegangen war eine Verfolgungsfahrt. Der Fahrer eines Autos hatte sich der Staatsanwaltschaft zufolge einer Kontrolle der Bundespolizei nahe der deutsch-belgischen Grenze entzogen und wurde erst in Prüm gestoppt. Dabei sei sein Auto mit einem Polizeiwagen zusammengestoßen. Die drei Franzosen an Bord im Alter von 22 bis 26 Jahren hätten Marihuana und Haschisch bei sich gehabt.

Im Krankenhaus behandelt

Der geschlagene Mann kam laut Fritzen mit einer Platzwunde an der Stirn und Prellungen vorübergehend in ein Krankenhaus. „Ob und in welchem Umfang die Verletzungen auf die Schläge und Tritte des Beamten zurückzuführen sind, ist allerdings noch Gegenstand der Ermittlungen“, teilte der Leiter der Staatsanwaltschaft mit. Auch die beiden Polizisten in dem Dienstfahrzeug, das mit dem Fluchtwagen zusammenstieß, erlitten leichte Verletzungen. Einer dieser zwei Beamte ist der Beschuldigte. Die drei Franzosen sind auf freiem Fuß.

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